Aus dem Gericht

Drogenhandel aufgeflogen: Geschäft mit Gummibärchen und E-Zigaretten

Vor Gericht müssen sich drei Männer und eine Frau verantworten, die mit ihrem krummen Geschäft in nur einem Jahr 730.000 Euro machten.

Author - Berliner KURIER
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In diesem Gerichtssaal geht es u.a. um Gummibärchen und E-Zigaretten.
In diesem Gerichtssaal geht es u.a. um Gummibärchen und E-Zigaretten.Pressefoto Wagner

Bunt, süß und sehr gefährlich: Gummibärchen mit synthetischem Cannabis sollen zur illegalen Produkt-Palette einer Berliner Firma gehört haben. Der Handel lief bestens und ließ es in der Kasse ordentlich klingeln - in nur einem Jahr wurden stolze 730.000 Euro kassiert, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Nun sitzt ein Quartett vor dem Landgericht – drei Männer und eine Frau.

Der Vorwurf: Drogenhandel im großen Stil. Roger B. (41) und Serge-Patrick W. (40) sollen im Februar 2022 die Firma gegründet haben. Die Anklage: „Um unter dem Mantel einer vermeintlich legalen Geschäftstätigkeit illegale synthetische Cannabis-Produkte zu verkauften.“ Der Dritte im Bunde: Volker G. (58), der ab November 2023 Kurier für diverse Transporte gewesen sei. Die Anklage: „Auch als Bunkerhalter wurde er eingesetzt.“

Und schließlich Bianca K. (32), Lebensgefährtin von B. und mit einem Händchen fürs Schöne. Sie soll beim Design mitgemacht haben. Die Anklage: „Ohne jedoch fest in die Strukturen der Gruppierung eingebunden gewesen zu sein.“ Ihr wird Beihilfe vorgeworfen.

Gummibärchen in Tüten mit je 10 Stück für 12 Euro

Die Deals der Hauptangeklagten liefen über verschiedene Messenger-Dienste. Ein internationales Geschäft. Auch nach Polen, Österreich und Tschechien seien THC-haltige Gummibärchen oder Einweg-E-Zigaretten verkauft worden – „Gummibärchen wurden in Tüten mit je 10 Stück zum Preis für 12 Euro verkauft“. Was Kunden in E-Zigaretten verdampften, stammte laut Anklage zum Teil aus eigenem Labor.

Ermittler überzeugt: Die Bezahlung der Produkte lief hauptsächlich in der Kryptowährung Bitcoin. Mindestbestellwert: 135 Euro. Der Online-Shop wurde „Montags bis freitags zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben.“ 23 Großabnehmer habe es gegeben.

B. und W. sollen neben verbotenen synthetischen Cannabis-Produkten auch kiloweise mit Marihuana und Haschisch gehandelt haben. Bis die Handschellen klickten: Seit 26. September 2024 sitzen sie in U-Haft. Drei Anwälte kündigten Aussagen für die nächsten Prozesstage an. Urteil: 13. November. (KE)