Prozess-Auftakt in Berlin

Der Rapper, der zum Späti-Räuber wurde

Angeklagt ist Adham A. (25). Bewaffnet mit einer Piccolo-Flasche Rotkäppchen-Sekt soll er die Verkäuferin und einen Kunden in dem Laden in Berlin-Friedrichshain niedergeschlagen haben.

Teilen
Adham A. (25) wird versuchter schwerer Raub, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.
Adham A. (25) wird versuchter schwerer Raub, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.Pressefoto Wagner

Er versucht sich in Sachen Rap-Musik, sieht sich als Künstler. Ermittler halten ihn für einen Gangster: Mit einer Piccolo-Flasche soll Adham A. (25) bei einem Späti-Überfall in Friedrichshain zugedroschen haben. Jetzt steht der Möchtegern-Rapper vor Gericht.

Seine kriminelle Karriere: Seit 2014 immer wieder aufgefallen – Körperverletzung, Raubtaten, Drogendelikte. Nun geht es um einen gescheiterten Raub mit zwei Verletzten.

Angriff mit einer Flasche Rotkäppchen-Sekt

Der Spuk am frühen Morgen des 9. Dezember dauerte nur 22 Sekunden. Bilder einer Überwachungskamera zeigen: Um 5.26 Uhr erscheint ein Mann mit einer hellgrauen Kapuze über dem Kopf, bedroht eine Mitarbeiterin mit einer kleinen Rotkäppchen-Sektflasche, brüllt: „Mach die Kasse auf!“

Ein Kunde eilt couragiert zu Hilfe, geht auf den Räuber zu. Der holt blitzschnell und brutal aus, trifft den jungen Mann zweimal am Kopf. Die Frau sprüht dem Täter dann eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Ein Gerangel, sie geht zu Boden, der Typ flieht ohne Beute.

Eine Polizeistreife wurde kurz darauf auf A. aufmerksam. Ein Beamter (35): „Er rannte über die Straße, es wirkte fluchtartig.“ Er und sein Kollege behielten A. noch 150 Meter im Blick, wurden dann zum gerade überfallenen Späti gerufen. Die Täter-Beschreibung passte genau auf den Mann, der ihnen so verdächtig vorkam. Fünf Minuten später wurde A. gefasst.

Der Kunde (29) kam mit zwei Platzwunden am Kopf ins Krankenhaus, die Mitarbeiterin (64) blutete am Hinterkopf. Ein Polizist: „Beide standen unter Schock.“ Die Frau habe A. wiedererkannt: „Aus fünf vorherigen Taten.“

A. hat angeblich keine Erinnerung: „Hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Sollte ich so gehandelt haben, tut es mir unendlich leid.“ Mit Rap-Songs habe er kein Geld verdient, nun wolle er beruflich realistisch sein: „Fliesenleger werden.“ Fortsetzung: Donnerstag. ■