Endlich ist es wieder so weit: Berlin erstrahlt dank der Blätterkleider der Bäume in den Herbstfarben Gelb, Orange und Rot. Die Gehwege sind inzwischen auch schon mit dem bunten Laub bedeckt. Doch so idyllisch der Anblick auch ist, er bedeutet jede Menge Arbeit für Hausbesitzer, Gartenfreunde und Co. – denn das ganze Herbstlaub muss schließlich weggeschafft werden! Hierbei greifen viele Berliner gerne zum Laubbläser oder Laubsauger. Aber Achtung, wer ein paar wichtige Regeln für die Nutzung nicht beachtet, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen …
Bis zu 50.000 Euro Strafe, wer falsch pustet!
Das Bezirksamt von Berlin-Reinickendorf informiert jetzt alle Laub-Bekämpfer: „Die Geräte dürfen aufgrund ihrer Lautstärke, die über 120 Dezibel betragen kann, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE können hingegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden“, erklärt die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU).
Achtung: Wer sich nicht an die oben genannten Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden. Wird der Laubbläser oder -sauger dann auch noch sonntags oder an einem Feiertag benutzt, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro!