Pistolen und Sturmgewehre

Berlin: Razzia bei „Waffenbrüdern“ aus Ex-Jugoslawien

Seit dem Jugoslawienkrieg sind in manchen Balkan-Staaten zahlreiche illegale Waffen im Umlauf. Immer wieder werden davon welche auch nach Deutschland verkauft.

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Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. 
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. Friso Gentsch/dpa

Mit einer großen Razzia sind Polizei und Zollfahndung in Berlin gegen zwei mutmaßliche Waffenschmuggler vorgegangen. Die beiden bosnischen Brüder im Alter von 47 und 48 Jahren sollen illegal Waffen in Staaten des früheren Jugoslawiens gekauft und nach Deutschland geschmuggelt haben, wie die Berliner Staatsanwaltschaft und der Zoll am Freitag mitteilten.

Pistolen und Sturmgewehre geschmuggelt

Darunter waren demnach Pistolen, aber mutmaßlich auch Kriegswaffen wie Sturmgewehre. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Erkenntnisse einer bosnischen Sicherheitsbehörde.

Durchsucht wurden fünf Wohnungen und ein Schrebergarten in Berlin sowie eine Wohnung in Niedersachsen. Beteiligt waren daran auch ein Spezialeinsatzkommando der Bundespolizei sowie Berliner Polizei, Zollfahndung und Steuerfahndung.

Die Polizei beschlagnahmte eine scharfe Pistole, Munition, einen Schreckschussrevolver, einen Schlagring, 78.000 Euro Bargeld, Goldschmuck, Luxusuhren sowie ein Gebäude und ein Luxusauto. Bereits seit Juni 2023 wurde gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Erpressung und Geldwäsche ermittelt. 

Der 47-Jährige wurde zudem aufgrund eines bereits zuvor erwirkten Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen.  Die Brüder sollen unter anderem illegal Waffen im Ausland angekauft, nach Deutschland verbracht und hier weiterverkauft haben. Außerdem sollen sie zu überzogenen Konditionen und ohne die bei einer Geschäftstätigkeit in dem vermuteten Umfang erforderliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz Darlehen vergeben haben. Der 47-Jährige soll außerdem einen Mann Ende Januar mit Gewaltandrohungen zu Zahlungen an sich veranlasst haben. ■