Stammgast vor Gericht

Nach Raub und Beleidigung: Jetzt ist Atal W. als Putzmuffel angeklagt

Ein 24‑Jähriger soll Sozialstunden verweigert und Geld angeboten haben. Jetzt steht er in Berlin erneut vor Gericht – auch wegen Beleidigung.

Author - Tanja Tal
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Atal W. (24) steht immer wieder vor Gericht. Kommt er diesmal wieder so gut davon?
Atal W. (24) steht immer wieder vor Gericht. Kommt er diesmal wieder so gut davon?KE.

Putzen für andere? Da rümpfte ein verurteilter Straftäter die Nase. Bot er dreist Schmiergeld an, um sich vor Sozialstunden zu drücken?  Jugendrichter gaben ihm eine Chance: Haarscharf schrammte Atal W. (24) mit einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung am Knast vorbei. Aus „erzieherischen Gründen“ erhielt er als Auflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit – um sich zu bewähren.

Atal W. (24): Angeklagt, weil er nicht putzen wollte

Er wurde zu einer Unterkunft für wohnungslose Menschen in Lichtenberg geschickt. Dort teilte man ihn fürs Putzen ein. Sein Auftritt allerdings sorgte für Fassungslosigkeit. Eine Sozialarbeiterin (36) nun im Prozess um Bestechung: „Er lehnte Putzarbeiten im Haus ab, das komme für ihn nicht in Frage.“

Arrogant habe er sie als „Mäuschen“ betitelt und Geld angeboten. 10 Euro für jede Stunde, die er nicht leisten musste, die aber dokumentiert werden sollte. Sie habe das sofort geblockt und die zuständige Jugendgerichtshilfe informiert – „wir wollten es nicht unter den Tisch kehren“.

W. allerdings fühlt sich falsch verstanden. Seine Version: „Ich sagte, dass ich eher der Mensch bin, der Gartenarbeit verrichten kann.“ Nur als Witz habe er von 10 Euro für jede Sozialstunde gesprochen – „die Frau hat noch gelacht“.

Raub, Bestechung: Atal W. (24) landet immer wieder vor Gericht

Der Richter: „Sie sollen gesagt haben, dass man sich von insgesamt 1000 Euro was Schönes kaufen könnte.“ W. kopfschüttelnd: „Die Frau kam mir von Anfang an voreingenommen vor. Vielleicht dachte sie, dass ich die Bewährungsauflage nicht ernst nehmen würde.“

Die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ergingen im Dezember 2023. Vor einem Jahr dann ein Urteil in einem weiteren Verfahren: Nach einem brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Alt-Hohenschönhausen bekam er wegen schweren Raubes viereinhalb Jahre Haft.

Im aktuellen Prozess wird ihm neben Bestechung auch Beleidigung vorgeworfen. Betroffen ein Berliner Polizeibeamter (54). „Hurensohn“, soll W. gepöbelt haben. W. allerdings sieht sich als Opfer von Schikane: „Der Polizist war auf Provokation aus. Ich habe nur mit mir selbst geredet.“ Urteil: 28. Juli.