Immer mehr Hartz-IV-Haushalte müssen laut „Berliner Zeitung“ ihre Wohnung verlassen, weil die Miete über den Richtwerten liegt. Während 2009 noch 428 Zwangsumzüge registriert wurden, waren es im Jahr darauf 1195 und 2011 bereits 1313. Bei 99 148 Hartz-IV-Haushalten lagen die Wohnkosten im Vorjahr über den zulässigen Werten. Die Linke fordert nun, die Wohnkosten anzuheben. Die „Kampagne gegen Zwangsumzüge“ verlangt, jeder Haushalt solle in seiner Wohnung bleiben dürfen. Die Sozialverwaltung plant eine Neuregelung.
Hartz-IV-Klagen in Berlin
ZAHL DER KLAGEN
2011 ebbten die Klagen zu Hartz IV um drei Prozent auf 30.735 ab. Damit ist die Zahl immer noch viermal höher als im ersten Jahr nach der Arbeitsmarktreform 2005 mit 6950 Klagen. Bis Januar 2012 gingen insgesamt 150.000 Hartz-IV-Klagen ein.
GRÜNDE
54 Prozent der Klagen sind zumindest teilweise berechtigt. Am meisten wird gegen eine falsche Berechnung von Unterkunftskosten geklagt. Die Berechnungsgrundlage in Berlin gilt als rechtswidrig. Weitere Gründe sind die Anrechnung von Einkommen, Leistungskürzungen wegen Sanktionen und die Verletzung gesetzlicher Bearbeitungsfristen durch das Jobcenter.
RICHTER
Mittlerweile arbeiten 127 Richter am Sozialgericht - 2005 waren es noch 55. Allein 72 Richter kümmerten sich im vergangenen Jahr um Hartz-IV-Klagen.
VERFAHREN
Ein Berliner Hartz-IV-Richter schließt im Jahr im Schnitt 445 Verfahren ab. Mit der Erledigung pro Klage in zehn Monaten belegt das Gericht im Bundesvergleich nach eigenen Angaben einen Spitzenplatz. Vier von fünf Klagen kommen ohne Urteil aus. Die Richter haben dazu spezielle Schlichtungsseminare absolviert.
AKTENBERG
Derzeit gibt es insgesamt rund 40 210 offene Verfahren. Das Sozialgericht müsste eigenen Angaben zufolge ein Jahr schließen, um den Aktenberg abzuarbeiten.
GESAMTKLAGEN
2011 gingen insgesamt 43.832 Klagen beim Berliner Sozialgericht ein. Rund 70 Prozent davon zu Hartz IV, 10 Prozent zur Rentenversicherung sowie jeweils 5 Prozent zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Weitere 5 Prozent sind sonstige Verfahren.
Klage wegen Untätigkeit: Mario Pattina (47) aus Marzahn: „Die Firma, bei der ich als Maurer und Fliesenleger gearbeitet habe, ging pleite. Mir steht noch Lohn zu. Die Insolvenzstelle wollte immer neue Unterlagen, die ich erst im Dezember zusammen hatte. Obwohl mir sofort Geld zustand, wurde ich immer nur vertröstet. Um meine Miete bezahlen zu können, musste ich mir bei Bekannten was leihen. Weihnachten und Silvester stand ich ohne einen Cent da. Das Jobcenter hat mir erklärt, ich könnte ein Darlehen erhalten. Das würde aber etwa vier Wochen dauern. Wovon ich bis dahin leben soll, konnte mir niemand sagen. Mir reicht es.“
Foto: Bernd Friedel
Zu kompliziert: Siegfried Mühlbauer (57) aus Kreuzberg: „Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin, das Jobcenter übernimmt die halbe Miete und Heizung. Weil meine Partnerin Einkommen hat, erhalte ich als monatlichen Regelsatz mal 1,33 Euro, mal 1,47 Euro, manchmal gar nichts. Warum die Summe jedes Mal anders ist, verstehe ich nicht. Jetzt kam noch ein unverständlicher Bescheid zur Warmwasserpauschale. Ich habe deshalb einen Anwalt aufgesucht. Er hat festgestellt, dass der Bescheid falsch ist und mir geraten, dagegen zu klagen.“
Foto: Bernd Friedel
Miete nicht überwiesen: Fredi-Fritz Adam (64) aus Neukölln: „Seit Mai habe ich einen neuen Vermieter. Ich sollte die Miete auf ein neues Konto überweisen. Weil er aber noch nicht im Grundbuch stand, habe ich auf Anraten des Mietervereins vorsichtshalber an die alte Adresse überwiesen, zumal der Verwalter der gleiche geblieben ist. Er hat dann auch einfach die Summe an das Jobcenter zurückgebucht. Jetzt droht der Vermieter mit Kündigung, weil ich drei Mieten im Rückstand bin. Das Jobcenter behauptet, das Geld wurde überwiesen, damit ist für die Mitarbeiter die Sache vom Tisch. Das Gericht soll mir jetzt helfen.“
Foto: Bernd Friedel
In der Poststelle des Sozialgerichts gehen jeden Monat 3653 Klagen von Berlinern ein.
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Das Sozialgericht in der Invalidenstraße 52 am Hauptbahnhof.
Foto: Bernd Friedel
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Gegen Sanktionen: Jacqueline Groch (34) aus Marzahn: „Ich hatte im Oktober einen 400-Euro-Job in einer Bar, kam erst morgens nach Hause. Weil ich deshalb nicht zu Terminen um 9 und 10 Uhr im Jobcenter sein konnte, wurde mir sechsmal Hartz-IV gekürzt, insgesamt um 182 Euro. Dabei hatte ich meiner Bearbeiterin jedes Mal Bescheid gesagt, dass ich so früh nicht kommen kann. Seit vier Wochen arbeite ich zur Probe in einem Hotel in Hoppegarten. Dort muss ich jetzt aufhören, weil mir durch die Sanktionen das Geld für Fahrkarten fehlt. Ich bin völlig verzweifelt. Das Jobcenter wirft mir nur Knüppel zwischen die Beine. Ich klage jetzt gegen die Sanktionen. Sie waren falsch.“
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