Nächste Stufe zum Volksentscheid: „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ will ab 26. Februar Unterschriften sammeln
Die Initiative rechnet damit, dass die Unterschriftensammlung am 26. Februar beginnt - einen Corona-Bonus gibt es nicht.

Der nächste Schritt für einen Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen ist getan. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen teilte am Montag mit, dass sie die Durchführung der zweiten Stufe ihres Volksbegehrens beantragt habe. Die entsprechenden Unterlagen seien der Innenverwaltung zugestellt worden. Nun sei die Landeswahlleitung am Zug: Sie müsse in einer Frist von einem Monat die Unterschriftenbögen und Listen entwerfen.
Die Initiative erklärte, sie rechne damit, am 26. Februar mit der Unterschriften-Sammlung beginnen zu können. Von da an könnten die Berliner das Volksbegehren erneut durch ihre Unterschrift unterstützen. Nachdem im Jahr 2019 in einer ersten Phase 58.307 gültige Unterstützer-Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt wurden, sind in der zweiten Phase nun die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigten Bevölkerung nötig - etwas mehr als 170.000 Unterschriften. Die Frist dafür beträgt vier Monate und endet voraussichtlich am 26. Juni 2021.
„Unterschreiben kann man nicht nur an Ständen und bei den Sammlerinnen und Sammlern der Initiative, sondern auch in den Bürgerämtern“, teilte die Initiative mit. Es werde ebenfalls möglich sein, die Bögen ab Ende Februar selbst auszudrucken und unterschrieben an eine Sammelstelle der Initiative zu schicken. Wenn die notwendigen Unterschriften zusammen kommen sollten, könnte der Volksentscheid parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September stattfinden.
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Ziel der Initiative ist es, wie berichtet, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Entschädigung zu vergesellschaften. Die Initiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können. Die Wohnungswirtschaft lehnt den Vorstoß aus Kostengründen ab und bezweifelt zudem die Zulässigkeit. Notwendig bei einer Vergesellschaftung wäre in jedem Fall eine Entschädigung. Die Initiative kommt dabei auf einen Betrag von rund acht Milliarden Euro, der Senat auf mindestens 29 Milliarden Euro.
Die Initiative will vor dem Hintergrund von Corona ein sicheres Sammeln der Unterschriften ermöglichen. „Trotz Pandemie wurden die Bedingungen des Volksbegehrens nicht erleichtert“, sagt Mark Schrolle, einer der Aktivisten. Das zeigt, dass es direkte Demokratie in Berlin immer noch schwer habe. „Wir sind trotzdem gut vorbereitet und haben über ein Dutzend Kiezteams aufgebaut“, so Schrolle. „Jeden Tag stoßen mehr Menschen zu uns.“