Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“: DARAUF haben sich SPD, Grüne und Linke nun geeinigt
Hunderttausende Berliner stimmten im September für die Vergesellschaftung der Wohnungen großer Konzerne. So geht es mit ihrem Anliegen weiter.

Direkt nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus schien es, als wolle SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey einfach den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, der vorsieht die Wohnungen, die in der Hand von großen Immobilienkonzernen sind, zu vergesellschaften, nicht umsetzen. Doch die Koalitionsverhandlungen mit den Grünen und den Linken, die auch aus der SPD-Basis heraus gefordert wurden, sprechen nun eine andere Sprache. Das Anliegen wir ernstgenommen!
SPD, Grüne und Linke einigen sich auf Umgang mit dem Enteignungs-Volksentscheid
Wie der RBB nun berichtet, hatten sich die drei aktuellen und zukünftigen Berliner Regierungsparteien am Montagabend in einer Marathonsitzung auch mit der Frage des erfolgreichen Volksentscheides beschäftigt und dabei Einigung erzielt.

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Laut dem Bericht wollen SPD, Grüne und Linke eine Expertenkommission einsetzen. Das hatte sich bereits nach den Sondierungsgesprächen angedeutet. Diese Kommission solle dann Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens prüfen. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die den Volksentscheid mit einer aufwändigen Unterschriftensammlung erst möglich machte, soll an der Kommission beteiligt werden.
Volksentscheid: Experten sollen Enteignung bewerten
Die Kommission soll innerhalb eines Jahres eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen an den Senat erarbeiten, der anschließend eine Entscheidung treffen wird. Als erster Arbeitsschritt soll überprüft werden, ob die Vergesellschaftung, wie sie im Volksentscheid gefordert wird, verfassungskonform ist. Dabei solle es auch darum gehen, rechtssichere Wege zu benennen und zu bewerten. In einem zweiten Schritt soll es dann um wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte gehen.
In den ersten 100 Tagen will der neue Senat die Expertenkommission einberufen. Zur Unterstützung der Kommission solle auch eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Je nachdem, wie die Empfehlung der Kommission ausfällt, werden die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen heißt es.
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Die Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und Linken gehen am Dienstag weiter.