Demonstranten mit einem Schild zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bei einem Mieter-Protest in Berlin.
Demonstranten mit einem Schild zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bei einem Mieter-Protest in Berlin. imago

Wie kann in der Hauptstadt bezahlbarer Wohnraum gesichert werden? Wenn es um die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geht nur durch „Vergesellschaftung“. Darüber haben am Sonntag wahlberechtigte Berlinerinnen und Berliner abgestimmt. 56,4 Prozent votierten für den Volksentscheid, wie die Landeswahlleitung am Montag mitteilte. Dieser gilt damit als angenommen.

Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ will 240.000 Wohnungen in Berlin vergesellschaften

Mit dem Volksentscheid wollen die Initiatoren 240.000 Wohnungen der großen Immobilienkonzerne in Berlin in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführen. Dort sollen sie „demokratisch, transparent und gemeinwohlorientiert“ verwaltet werden. Betroffen wären nach den Plänen der Initiative alle „privaten profitorientierten Immobiliengesellschaften“, die mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen, somit unter anderem Deutsche Wohnen, Vonovia und Akelius.

Die Bürgerinitiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach Grund und Boden zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden können. Für die Enteignung der Konzerne rechnet die Initiative mit Entschädigungskosten in Höhe von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Der Senat schätzt diese mit 29 bis 39 Milliarden Euro hingegen wesentlich höher ein.

Mieten in Berlin seit 2016 um 42 Prozent gestiegen

Mit dem drastischen Schritt der Enteignung soll ein weiterer Anstieg der Mieten in der Hauptstadt gestoppt werden. Diese stiegen laut einer aktuellen Analyse des Onlineportals „Immowelt“ seit 2016 um 42 Prozent - in keiner anderen der 35 untersuchten deutschen Städte war der Anstieg größer. Auf die letzten zehn Jahre gesehen verdoppelten sich die Mietpreise sogar. Diesen „Mietenwahnsinn“ will die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ beenden.

Berlins rot-rot-grüne Regierungskoalition versuchte dies zuvor mit dem sogenannten Mietendeckel. Ein erster Teil des Deckels trat im Februar 2020 in Kraft und fror rückwirkend für fünf Jahre die Mieten für knapp anderthalb Millionen Wohnungen ein. Ein zweiter Teil verpflichtete Vermieter ab Ende 2020 zur Absenkung von Mieten, die eine gesetzlich festgelegte Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschritten.

Bundesverfassungsgericht stoppte Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht kippte den Mietendeckel jedoch im April mit der Begründung, dass dem Land Berlin die dafür nötige Gesetzgebungsbefugnis fehle. Um das mittels einer Länderöffnungsklausel zu ändern, startete der scheidende Senat gerade eine entsprechende Bundesratsinitiative.

Berliner Verlag

imago images/Stefan Zeitz

Noch ist die Mietenfrage ungelöst, bleibt aber für Berlins Bevölkerung das mit Abstand wichtigste Problem. In einer im Juni veröffentlichten Umfrage für die „Berliner Morgenpost“ und den Rundfunk Berlin-Brandenburg nannte fast die Hälfte der Befragten die Wohnungsfrage als wichtigste oder zweitwichtigste Priorität. Das Thema Mieten und Wohnen spielt damit auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus eine entscheidende Rolle. Alle Parteien stellten daher bereits ihre Pläne vor - und positionierten sich unterschiedlich zum Volksentscheid.

Ist das Ergebnis des Volksentscheids bindend für den Senat?

Dieser ist angenommen, wenn die Mehrheit der Berliner Wählerinnen und Wähler - mindestens aber 25 Prozent der Stimmberechtigten - zustimmt. Da der „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“-Volksentscheid jedoch kein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung zum Inhalt hat, ist das Ergebnis nicht bindend. Der Senat ist nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten.

So geschah es 2017 mit dem Volksentscheid Tegel, in dem sich eine Mehrheit von über 56 Prozent für den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel aussprach. Das Berliner Abgeordnetenhaus stellte sich gegen das Ergebnis und stimmte für eine Schließung Tegels. Ähnlich könnte es mit dem Volksentscheid im September laufen.

Bislang will ihn nur die Berliner Linke auf jeden Fall umsetzen. Die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch kann ihn sich als „Ultima Ratio“ vorstellen - als letztes Mittel. SPD, CDU und FDP lehnen ihn hingegen ab. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey bezeichnete Enteignungen gar als „rote Linie“ bei möglichen Koalitionsverhandlungen.