Immobilienmarkt

Vier Genossenschaften klagen gegen den Mietendeckel

Dem Land Berlin soll die Befugnis für die umstrittene Regelung fehlen. Senatsverwaltung verweist darauf, dass Genossenschaften nicht ausgenommen werden konnten. 

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Der Berliner Mietendeckel gilt für 1,5 Millionen Wohnungen. Doch er ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist oder nicht. 
Der Berliner Mietendeckel gilt für 1,5 Millionen Wohnungen. Doch er ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 entscheiden, ob das Gesetz verfassungskonform ist oder nicht. Imago

Genossenschaften gehören mit einer durchschnittlichen Miete von weit unter 6 Euro je Quadratmeter zu den Anbietern preisgünstigen Wohnraums – trotzdem haben vier Berliner Genossenschaften neben anderen Vermietern vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Mietendeckel eingereicht.

Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz für eine eigene mietenrechtliche Regelung, argumentieren die Anwälte der Genossenschaften. Den Ländern stehe es nicht zu, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nachzubessern, mögen sie diese auch als unzureichend empfinden. Selbst wenn das Land die Kompetenz für eine solche Regelung hätte, wären die Vorschriften des Landes nichtig. Denn Bundesrecht breche Landesrecht überall dort, wo Vorschriften auf denselben Sachverhalt anwendbar seien und zu verschiedenen Ergebnissen führen. Das sei hier der Fall.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zeigt sich wenig beeindruckt. „Genossenschaften haben auch schon in der Vergangenheit immer wieder den Wunsch bekräftigt, von dem Gesetz ausgenommen zu werden“, so eine Behördensprecherin. Eine Ausnahme für die Genossenschaften sei aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. „Die Klage ist ein weiterer Baustein, mit dem sich die Genossenschaften gegen das Mietendeckelgesetz wehren, unserer Auffassung nach aber nicht im Sinn des Gemeinwohls“, so die Sprecherin. Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff bezeichnete den Gang vors Gericht als „eine Art Hilferuf“. Der FDP-Abgeordnete Stefan Förster sagte, die Klage sei verständlich. Die Initiative „Die Genossenschafter:Innen“, die sich 2019 aus Protest gegen die ablehnende Haltung einiger Genossenschaften zum Mietendeckel gegründet hat, kritisiert indes den Gang nach Karlsruhe. Gerade die vier Genossenschaften hätten „in den letzten Jahren viel Geld angehäuft“.