Das Haus in der Rigaer Straße 94.<br>
Das Haus in der Rigaer Straße 94.
Foto: imago/Christian Mang

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), soll per Weisung verhindert haben, dass schwere Türen sowie andere bauliche Veränderungen im Haus Rigaer Straße 94 beseitigt wurden. Das berichten das ARD-Politikmagazin Kontraste und der RBB gemeinsam unter Berufung auf einen entsprechenden Vermerk. In diesem heißt es laut dem Bericht, dies sei eine „politische Entscheidung“ des Bezirks.

Bereits 2016 hatte die Berliner Polizei festgestellt, dass die Bewohner des Hauses „bauliche Veränderungen“ vorgenommen haben, durch die Rettungswege und der Einsatz von Rettungskräften beeinträchtigt wurden. Außerdem sei der Brandschutz beeinträchtigt. Laut dem Bericht soll Florian Schmidt seine Mitarbeiter angewiesen haben, nichts gegen die Missstände zu unternehmen. Die Bewohner hatten so die Möglichkeit, das Haus weiter festungsartig auszubauen und den Zugang für die Polizei erheblich zu erschweren.

Mitarbeiter des Bauamtes wollten ein sogenanntes „brandschutztechnisches Verfahren“ für das Haus einleiten, heißt es in dem Bericht weiter. In einem internen Schreiben stellten sie demnach im Juli 2017 fest: „Untätig zu bleiben ist für die Bauaufsicht nicht verantwortbar, wenn brandschutztechnische Mängel bekannt sind.“ Am 21. Juli 2017 soll Schmidt die Anweisung erteilt haben, keine weiteren Schritte wegen „brandschutztechnischer Mängel“ einzuleiten. Ein leitender Beamter habe dem widersprochen. Seiner Ansicht nach sei das „falsche(s) Verwaltungshandeln“.

In den Unterlagen, aus denen der RBB zitiert, soll sich ein auch Vermerk vom 17.12.2018 über eine Anweisung an die Bauaufsicht finden, der von Schmidt unterzeichnet wurde. Die Mitarbeiter sollen „bis auf Weiteres nicht von Amts wegen gegen bauliche Missstände“ vorgehen, heißt es darin laut dem Bericht. Am 18.11.2019 habe Baustadtrat Schmidt das Bauamt erneut angewiesen, „bauordnungsrechtliche Maßnahmen bis auf weiteres zu unterlassen“. Schmidt habe das unter anderem damit begründet, dass aus der Mieterschaft „keine Mängelanzeigen“ vorlägen. So könne von einer Gefahr für Leib und Leben nicht die Rede sein.