Ein Vertreter der Initiative.
Ein Vertreter der Initiative. Foto: Sabine Gudath

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen hat am Montag beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen
Innensenator Andreas Geisel (SPD) eingereicht. Die Initiative will damit eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen in Berlin herbeiführen.

Mehr als 3000 Wohnungen vergesellschaften

Grund für die Klage ist, dass die Senatsverwaltung für Inneres mehr als elf Monate nach Einreichung der nötigen Unterstützer-Unterschriften noch immer nicht über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden hat. „Der Senat betreibt politisches Schindluder, mit dem in der Berliner Verfassung verankerten Recht auf Volksbegehren“, kritisierte Moheb Shafaqyar, Sprecher der Initiative. Ziel der Initiative ist, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften. Die Initiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes.

Innerhalb von gut zwei Monaten hatte die Initiative im vergangenen Jahr rund 77.000 Unterstützer-Unterschriften gesammelt und am 14. Juni mit einem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens bei der Innenverwaltung eingereicht. Rund 58.300 Unterschriften waren gültig. Nötig wären 20.000 gewesen. Per Volksentscheid will die Initiative in einem nächsten Schritt den Senat auffordern, ein Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungen zu erarbeiten. Die Innenverwaltung teilte mit, dass die abschließende Stellungnahme noch nicht vorliege.