Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) fing sich einen Rüffel vom Gericht ein.
Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) fing sich einen Rüffel vom Gericht ein. Berliner KURIER/Markus Wächter

„Ein Bezirksstadtrat darf nur Wahres sagen und nicht unsachlich sein.“ Das Verwaltungsgericht hat dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein paar Benimmregeln verpasst und angeordnet, dass es bestimmte Äußerungen zu einem Immobilienunternehmen vorerst zu unterlassen hat.  Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte in einer BVV-Sitzung im Mai 2022 behauptet, die Firma habe vom Wohnungsamt angeforderte Unterlagen nicht eingereicht. Dabei ging es um die Sanierung eines Hauses der Firma in der Kreuzberger Graefestraße, in dem es im Januar 2020 gebrannt hatte und das in Teilen immer noch leer steht.

Baustadtrat Schmidt hatte dem Immobilienunternehmen vorgeworfen, es wolle seine Mieter loswerden

Schmidt hatte außerdem erklärt, bei der Firma komme es „knapp unter der Einhaltung von Vorschriften“ zu Verzögerungen, Verschleppungen und Umgehungsversuchen „mit dem Ziel, hier Mieter*innen zu entmieten und letztlich dieses Haus einer hohen Verwertung zuzuführen“.

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Das sei ein „extremes Beispiel für Spekulationen für den Raubbau an unserer Wohnstruktur“. Öffentlich wiederholte der Baustadtrat, die Antragstellerin führe die Sanierung des Hauses „sehr langsam“ aus. Es sei von einer „Verzögerungstaktik“ auszugehen, mit der „Mieter*innen mürbe gemacht und zur Kündigung getrieben werden sollen“.

Das wollte die Firma nicht auf sich sitzenlassen, stellte einen Eil-Unterlassungsantrag beim Verwaltungsgerichts und hatte weitgehend Erfolg. 

Stadtrat Schmidt behauptete, Firma habe Unterlagen nicht geliefert. Das war leider nicht die Wahrheit

Was die angeblich nicht gelieferten Unterlagen angehe, habe Schmidt eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ aufgestellt, weil die Firma die angeforderten Unterlagen vorgelegt hatte.

Bei den übrigen Äußerungen handele es sich um Werturteile, die mit dem Sachlichkeitsgebot nicht vereinbar seien. Ihnen lägen, so das Gericht, auf sachfremden Erwägungen. Ein sachgerechter  Tatsachenkern liege ihnen nicht zugrunde. Vielmehr habe Schmidt das negative Bild eines zielgerichtet agierenden Eigentümers, der die Sanierung von Wohnungen verzögere, um aus Gründen der Spekulation Mietverhältnisse zu beenden. Hierfür fehle es an tatsächlichen Anhaltspunkten.

Vielmehr habe das Bezirksamt den Leerstand für die Sanierung selbst genehmigt und verlängert. Außerdem sei es nicht nach dem Zweckentfremdungsrecht gegen das Unternehmen vorgegangen. Das Bezirksamt habe selbst festgestellt, dass es bauaufsichtlich nicht  gegen die Firma hätte vorgehen können.  

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte Bau-Zeitpläne für das Haus für schlüssig

Was das Haus angeht, hatte die taz im Juli von einer Begehung des Hauses berichtet. Dabei seien laut Bezirksamt in allen Wohnungen Sanierungsarbeiten in unterschiedlichen Stadien zu erkennen gewesen. Das Amt  habe auch mitgeteilt, ihm sei glaubhaft gemacht worden, dass bei der Brandsanierung weitere Schäden wie asbesthaltige Baustoffe und morsche Balkenköpfe aufgefallen seien. Die hätten neue  Baumaßnahmen gerechtfertigt: „Der hier vorgelegte Bauablaufplan kann als schlüssig angesehen werden.“