Sind Genossenschaften von der geplanten Vergesellschaftung ausgenommen oder nicht? Darum gibt es Streit.<br>
Sind Genossenschaften von der geplanten Vergesellschaftung ausgenommen oder nicht? Darum gibt es Streit.
Foto: Berliner Zeitung/Markus Wächter

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ will rechtlich gegen den CDU-Abgeordneten Mario Czaja vorgehen. Der Grund: Czaja warnt auf seiner Internetseite, dass mit dem Volksbegehren, das die Vergesellschaftung der Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zum Ziel hat, auch die Enteignung von Genossenschaften möglich werde. Die Initiative widerspricht. Genossenschaften sollten nicht enteignet werden.

Nachdem Czaja eine von der Initiative gesetzte Frist für eine Unterlassungserklärung - Donnerstag um 14 Uhr - verstreichen ließ, scheint der Streit zu eskalieren. „Herr Czaja hat seine Aussagen bekräftigt und versucht diese als Meinungsäußerung darzustellen“, sagt der Sprecher der Initiative Rouzbeh Taheri. Die Initiative werde nun „weitere juristische Schritte gegen ihn vorbereiten“. Wie berichtet, sammelt die Initiative Unterschriften, um einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen herbeizuführen.

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„Ich werde die Unterlassungserklärung nicht abgeben“, bekräftigte Czaja auf Anfrage. „Der Volksentscheid zielt auf die Enteignung privater Wohnungsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, die über 3.000 Wohnungen in ihrem Bestand haben.“ Darunter fielen auch zahlreiche Berliner Wohnungsgenossenschaften.

Auf seiner Homepage schreibt Czaja, der aus Marzahn-Hellersdorf kommt: „Genossenschaften gehören fest zu unserem Bezirk. Mehr als ein Viertel aller Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf befinden sich im Eigentum von Genossenschaftsmitgliedern; soviel wie in keinem anderen Bezirk. Wenn es nach der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen und der Linkspartei geht, ist damit bald Schluss!“

Darauf erwidert die Initiative über ihren Rechtsanwalt: „Weder Genossenschaften noch Genossenschaftsmitglieder“ sollten enteignet werden. Im Beschlusstext zum Volksbegehren heiße es vielmehr: „Ziel einer Vergesellschaftung ist die Schaffung von Gemeineigentum, weshalb Unternehmen in öffentlichem Eigentum oder in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft oder gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen rechtssicher ausgenommen werden sollen.“

Also alles klar? Nein, jedenfalls nicht für Czaja. „Es wäre ein Leichtes gewesen, Genossenschaften von dieser Regelung auszunehmen“, argumentiert der CDU-Abgeordnete – so wie im ursprünglichen Beschlusstext des Volksbegehrens. Doch im aktuellen Beschlusstext sei keine Rede mehr von Ausnahmen für Genossenschaften, sondern lediglich von Unternehmen in „kollektivem Besitz der Mieterschaft“.

Die Formulierung „kollektiver Besitz der Mieterschaft“ greife allerdings zu kurz, da nicht jedes Mitglied einer Genossenschaft zwangsläufig auch Mieter sei. „Im juristischen Sinne sind Genossenschaften auch private Wohnungsunternehmen, die im Übrigen auch Gewinne erwirtschaften, um zum Beispiel Neubau zu finanzieren oder auch Gewinne an ihre Mitglieder auszugeben“, so Czaja. Genau deshalb bestehe das Risiko für Genossenschaften.

Dazu erklärt die Initiative über ihren Rechtsanwalt, dass in ihrem Text nicht nur von Unternehmen im kollektiven Besitz der Mieterschaft die Rede sei, sondern ausdrücklich auch von solchen der Gemeinwirtschaft, wozu sie Genossenschaften zähle. Czaja hält dem entgegen: Auch die Ausnahme für „gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen“ umfasse Genossenschaften nicht abschließend. „Denn es ist eben nicht mehr so, dass Genossenschaften gemeinnützig beziehungsweise gemeinwirtschaftlich organisiert sind.“

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), in dem neben landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften auch die börsennotierte Deutsche Wohnen Mitglied ist, stützt Czajas Darstellung. Er spricht im Hinblick auf die angekündigte Ausnahme der Genossenschaften von bloßen Absichtserklärungen. „Im Falle eines erfolgreichen Enteignungsvolksentscheids wären 29 BBU-Mitgliedsgenossenschaften potenziell betroffen, die mit ihren 140.000 Wohnungen für einen erheblichen Teil der insgesamt 75 Berliner BBU-Mitgliedsgenossenschaften mit zusammen rund 185.000 Wohnungen stehen“, heißt es in einem BBU-Papier.

Der Rechtsanwalt der Initiative spricht in dem Schreiben an Czaja, in dem er die Unterlassungserklärung verlangt, von „falschen Tatsachenbehauptungen“ und einer „Angstkampagne“. Die Behauptungen Czajas dienten „der Verunglimpfung des Volksentscheides und der den diese tragenden Personenvereinigung.“ Die Initiative kündigte unterdessen an, dass in ihrem Gesetzentwurf, den sie in Kürze vorstellen will, Genossenschaften ausgenommen werden.