Eine Protestkundgebung von Deutsche Wohnen und Co. enteignen findet vor dem Roten Rathaus statt, während im Rathaus das zweite Treffen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen stattfindet.
Eine Protestkundgebung von Deutsche Wohnen und Co. enteignen findet vor dem Roten Rathaus statt, während im Rathaus das zweite Treffen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen stattfindet. Joerg Carstensen/dp

Das Bündnis „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) Arbeitsverweigerung vorgeworfen. Die rot-grün-rote Koalition in Berlin sei fast 80 Tage im Amt. Doch der Senator verweigere trotz entsprechender Anfragen bislang jeden direkten Kontakt, kritisierte die Initiative.

Viele Berliner stimmten für Enteignung

Über eine Million Menschen hatten sich im September in einer Abstimmung in Berlin für die Enteignung großer Wohnungskonzerne mit über 3000 Wohnungen ausgesprochen. 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler hatte für eine Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin gestimmt. Rot-Grün-Rot verständigte sich anschließend darauf, innerhalb von 100 Tagen nach der Vereidigung der Senatsmitglieder eine Expertenkommission zu dem Thema einzusetzen.

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Dreiste Respektlosigkeit gegenüber Wählern

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kritisiert nun, dass noch immer keine Vorschläge für die Arbeit der Enteignungskommission vorlägen.  „Diese Arbeitsverweigerung des Senators ist eine dreiste Respektlosigkeit gegenüber den über eine Million Menschen, die für Enteignung gestimmt haben.“ Eine seriöse Besetzung der Kommission sei innerhalb der 100-Tage-Frist kaum noch zu schaffen, kritisierte die Initiative.

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Die Initiative hat gefordert, 59 Prozent der Kommissionsmitglieder vorschlagen zu dürfen. Das hatte Geisel schon Ende Januar zurückgewiesen. „Unter „Beteiligung der Initiative“ stellt sich Herr Geisel wohl einen Klappstuhl am Katzentisch der Kommission vor“, kritisierte die Initiative. „Das werden wir nicht hinnehmen.“

Nach  Artikel 15 des Grundgesetzes, der es möglich macht, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ in den Besitz der Allgemeinheit zu überführen, soll eine Expertenkommission ein Gesetz oder eine Grundlage für ein Gesetz zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen erarbeiten.