Karlsruher Richter sehen in Regelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Land habe keine Kompetenz für eine eigene mietrechtliche Gesetzgebung.
Karlsruher Richter sehen in Regelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Land habe keine Kompetenz für eine eigene mietrechtliche Gesetzgebung. Foto: imago images/Bildgehege

Der Berliner Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat das Land Berlin keine Kompetenz für eine eigene mietenrechtliche Regelung. Der Bund habe davon schon abschließend Gebrauch gemacht, wie aus der am Donnerstag verkündeten Entscheidung hervorgeht.

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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Vorschriften des Mietendeckels ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nichtig. Für die Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermietern auf Grundlage des BGB vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben.

Politiker sauer: Die „Mietendeckel“-Zeche zahlen die Mieter

Die FDP begrüßt diese Entscheidung „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: „Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen“. Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.

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Der Berliner Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), äußerte am Donnerstag Bedauern. „Wir hatten mit dem Mietendeckel Neuland betreten und mit einer anderen Entscheidung gerechnet“, erklärte er. Durch steigende Mieten und die damit verbundene Verdrängung sei der soziale Friede in Gefahr, erklärte Scheel. Er appellierte an den Bund, entweder ein „wirkungsvolles Mietpreisrecht zu schaffen“ oder aber „den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen“.

Der Mietendeckel war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten und galt für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin. Seine Laufzeit war auf fünf Jahre angelegt. In einem ersten Schritt waren die Mieten zunächst auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren worden. Nach einem zweiten Schritt, der am 23. November 2020 wirksam wurde, mussten Vermieter Mieten absenken, die als überhöht galten. Für die Wiedervermietung galten neu definierte Mietobergrenzen.

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Die Berliner Koalition berief sich mit dem Mietendeckel auf die Föderalismusreform von 2006, bei der den Ländern die Zuständigkeit für das Wohnungswesen zugewiesen wurde. Kritiker der Regelung sahen dagegen keine Kompetenz des Landes für eine solche Regelung. Darunter 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP, die den Mietendeckel mit einem Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen ließen und nun damit sein Ende mit herbeiführten. Außer den Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP hatten aber auch mehrere Gerichte den Mietendeckel auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen lassen.