Auch wer die Heizung voll aufdreht, wird nachts nicht mehr als 17 Grad in der Wohnung haben.
Auch wer die Heizung voll aufdreht, wird nachts nicht mehr als 17 Grad in der Wohnung haben. Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die gute Nachricht: Keinem Mieter soll im kommenden Winter die Heizung abgedreht werden, selbst wenn die russische Regierung die Gas-Versorgung nach Deutschland von heute auf morgen kappen sollten. Die schlechte: Es wird verhältnismäßig kühl bleiben in den Wohnungen von Hunderttausenden Mietern. Nur noch 17 Grad soll die Temperatur im Wohnbereich ab Herbst nachts betragen: Das haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften beschlossen, berichtet der Tagesspiegel.

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Gas-Krise: Ab 23 Uhr nur noch maximal 17 Grad in der Wohnung

Nach Auskunft des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) soll die Temperatur lediglich tagsüber auf 20 Grad steigen dürfen. Zu den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gehören die Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge und weitere Unternehmen. Dem BBU zufolge planen auch private Wohnungsunternehmen entsprechende Absenkungen der Maximaltemperatur. Laut Tagesspiegel bewirtschaften die Unternehmen der BBU etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Berlin und Brandenburg.

Private Wohnungsbauunternehmen wie die Deutsche Wohnen und Vonovia hatten bereits angekündigt, die Heizungstemperatur der Gas-Zentralheizungen ab 23 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens auf 17 Grad zu reduzieren. Laut Tagesspiegel will der private Wohnungskonzern Heimstaden auch die Wassertemperatur von Wohnungen reduzieren.

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In öffentlichen Gebäuden wird teilweise überhaupt nicht mehr geheizt

Für öffentliche Gebäude in Berlin hatten Land und Bundesregierung bereits eine Absenkung der Temperatur auf nur noch 19 Grad beschlossen. Flure und Durchgangszonen sollen demnach überhaupt nicht mehr beheizt werden.

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Der Berliner Mieterverein kritisiert, zwar sei die Absenkung der Temperaturen angesichts der Energiepreise sinnvoll. Allerdings sollten entsprechende Änderungen mit Mieterinnen und Mietern vereinbart werden, solange es keine gesetzliche Regelung hierfür gebe. Laut Mietervereins-Sprecherin Wibke Werner sei es problematisch, wenn „Wohnungsbaugesellschaften hier vorpreschen und den Eindruck erwecken, dieses Vorgehen sei rechtlich zulässig“.