Wohnungsmarkt : Berliner Mietendeckel: Jetzt geht es ums Geld
Am Sonntag ist der Mietendeckel in Kraft getreten. Berliner wollen nun wissen, wie sie sparen können.

Einen Tag nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels haben sich nach Angaben des Berliner Mieterverein (BMV) am Montag zahlreiche Mieter in den Beratungszentren über die neuen Regelungen informiert. „Dabei ging es in erster Linie darum, wie mit den Mieterhöhungen umzugehen ist, denen nach dem Stichtag 18. Juni 2019 zugestimmt wurde, und wie die Miete auf die niedrigere Miete vom 18. Juni 2019 zurückgeführt werden kann“, berichtet BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Für die Mieter, die einer Erhöhung nach dem 18. Juni 2019 zugestimmt haben, ergeben sich laut Mieterverein zwei Möglichkeiten. Entweder sie zahlen nur noch jene Miete, die am 18. Juni 2019 vereinbart war – oder sie zahlen die erhöhte Miete zunächst weiter, fordern den Vermieter aber unter Fristsetzung auf, die zulässige Miete mitzuteilen.
Opposition will Verfassungsklage vorlegen
Hintergrund: Der seit Sonntag geltende Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden. Zugleich gelten Mietobergrenzen, die beim Abschluss eines neuen Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Sollten Mieter die Miete einbehalten, rät der Mieterverein, diese Beträge vorsichtshalber zurückzulegen – für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel als verfassungswidrig einstuft. Denn Klagen sind angekündigt.
BMV-Chef Wild berichtete, dass die Mieter am Montag zudem danach gefragt hätten, ob sie die Mieten jetzt auch reduzieren können, wenn sie nach dem 18. Juni 2019 und vor dem Inkrafttreten des Mietendeckels einen neuen Mietvertrag unterzeichnet haben. Hier hätten die Experten allerdings mitteilen müssen, dass es in diesen Fällen erst in neun Monaten möglich sei, eine überhöhte Miete zu reduzieren, weil dieser Passus im Gesetz erst nach einem Dreivierteljahr wirksam werde. Als überhöht gilt eine Miete, wenn sie die Obergrenze um mehr als 20 Prozent überschreitet.
Nach Inkrafttreten des Mietendeckels sind nun bald die Gerichte gefragt: Die Opposition im Landesparlament will ihre angekündigte Verfassungsklage Anfang des zweiten Quartals vorlegen, so FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja.