Wohnungsmarkt : Bayern bremst Mietenstopp: Kassieren Richter nun auch den Berliner Mietendeckel?
In Bayern ist das Volksbegehren Mietenstopp vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Was bedeutet das für die Berliner Mieter?

Die Unterstützer von landesrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Mieten müssen einen Rückschlag hinnehmen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass das in Bayern geplante Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp nicht zulässig ist. Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf sei mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehle, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Mit der Mietpreisbremse, die beim Abschluss eines Mietvertrags greift, und der Begrenzung von Mieterhöhungen in laufenden Vertragsverhältnissen sei auf Bundesebene von der Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht „erschöpfend Gebrauch“ gemacht worden.
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Auf die Zuständigkeit der Länder für das Wohnungswesen könne der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht gestützt werden, weil es an einem öffentlich-rechtlichen Gesamtkonzept fehle. Die Mietpreisregelungen des Entwurfs stellten im Ergebnis nichts anderes dar als eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze.
Erstes Signal zum Berliner Mietendeckel
Das Votum des Bayerischen Verfassungsgerichts ist zugleich ein erstes Signal zum Berliner Mietendeckel. Denn dieser basiert ebenfalls auf der Annahme, dass die Bundesländer mit der Übertragung der Zuständigkeit für das Wohnungswesen berechtigt sind, den Mietanstieg per Landesgesetz zu begrenzen. Während sich die Unterstützer von landesrechtlichen Mietbegrenzungen enttäuscht über die Entscheidung aus München äußerten, zeigten sich die Gegner zufrieden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, der die Klage gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht koordiniert, erklärte: „Die Entscheidung aus Bayern gibt Rückenwind für unser Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel in Karlsruhe.“ Der Verfassungsgerichtshof habe die Argumentation der Union voll bestätigt, dass ein Bundesland keine eigenen, den bundesrechtlichen Mietgesetzen widersprechenden Regelungen erlassen darf. „Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht – das gilt in Bayern, aber auch in Berlin“, so Luczak. „Ich bin sicher, dass auch das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel kassieren wird.“
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Die SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe sagte, in Bayern räume die CSU sechs Jahre Mietenstopp mit juristischen Mitteln aus dem Weg. „Ein klares Zeichen, dass die CSU keine Politik für Mieter machen will.“ Würde es um den Schutz Vermögender gehen, wäre die CSU vorne dabei. „Gut, dass wir in Berlin keine bayerischen Verhältnisse haben“, so Kiziltepe. „Politik muss sich für bezahlbares Wohnen einsetzen und das haben wir mit dem Mietendeckel gemacht.“
Deutsche Mieterbund zeigt sich enttäuscht
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, bezeichnete die Entscheidung des Verfassungsgerichts als enttäuschend. „Die Neuvertragsmieten in München liegen derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Solche Wuchermieten sind unanständig und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land.“ Die bayerischen Mieter hätten eine Atempause dringend gebraucht. „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber dran“, so Siebenkotten. „Denn wenn, wie die Verfassungsrichter sagen, dass der Bund zuständig ist, muss die Bundesregierung nun endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und für eine wirksame Mietenbegrenzung in laufenden Mietverträgen sorgen, und zwar unverzüglich.“
Unbezahlbare Mieten seien nicht nur ein bayerisches Problem – alle großen Städte und Ballungszentren hätten mit steigenden Mieten zu kämpfen. „Die Bestandsmieten dürfen in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur noch im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden“, so der Mieterbund-Präsident. „Außerdem fordern wir die effektive Begrenzung der Neuvertragsmieten, und zwar bundesweit auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.“ Nur die Neubaumieten dürften darüber liegen, alle anderen Ausnahmen seien zu streichen.