40.000 Mieter in Not nach Mietendeckel-Flop: So kommen Sie jetzt an Finanzhilfen
Der Berliner Senat hat nach dem Aus für den Mietendeckel Einzelheiten zu einem Härtefallfonds für betroffene Mieter beschlossen.

Der Berliner Senat hat am Dienstag Einzelheiten zu einem Härtefallfonds für Mieter in Not beschlossen, die von dem Aus für den Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht betroffen sind. Durch die "unbürokratischen Überbrückungshilfen" werde sichergestellt, dass auch in den Fällen, in denen die Mieterinnen und Mieter kein Geld zurückgelegt hätten, "niemand mit der Kündigung der Wohnung rechnen muss", erklärte Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke).
Scheel hob hervor, dass einige Vermieter bereits angekündigt hätten, auf Rückzahlungen zu verzichten oder Stundungen anzubieten. "Ich appelliere auf diesem Wege an alle Vermieter:innen, sich diesem Weg anzuschließen", teilte Scheel mit. "Dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften keine Rückforderungen erheben, ist selbstverständlich", fügte er hinzu.
Darlehen können in Zuschüsse umgewandelt werden
Konkret soll für die sogenannte Sicher-Wohnen-Hilfe die Investitionsbank Berlin (IBB) vom Senat mit der Auszahlung von zinslosen Darlehen beauftragt werden. Sollten Mieterinnen und Mieter unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzuzahlen, könne "das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden", führte der Senat weiter aus.
Anspruchsberechtigt sind demnach alle Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze beträgt. Die jährliche Bundeseinkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt laut Senat gegenwärtig 12.000 Euro jährlich. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen seien somit Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt.
Mieterverein fordert Klärung bei Zuschuss-Voraussetzungen
Der Berliner Mieterverein begrüßte die Hilfen. Damit könnten gegebenenfalls Kündigungen vermieden werden. Unklar bleibe jedoch, in welchen Fällen das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden könne. "Wir erwarten, dass hier unbürokratisch auch bei aktuellen Einkommensrückgängen infolge Corona, die Hilfe als Zuschuss gewährt wird", forderte Geschäftsführer Reiner Wild.
Zugleich bekräftigte der Mieterverein seine Einschätzung, dass es "richtig, notwendig und angemessen" gewesen sei, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung gemacht habe. Der Mietendeckel sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel aber für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier nicht beim Land, hieß es zur Begründung. Der Berliner Senat geht nach dem Urteil der Karlsruher Richter davon aus, dass schätzungsweise 40.000 Mieterinnen und Mieter wegen der Nachzahlung zeitweilig abgesenkter Mieten finanziell unterstützt werden müssen.
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Mit dem Mietendeckel waren zum 23. Februar 2020 die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren worden. Bei Mieterwechsel musste sich der Vermieter an die alte Miete oder staatlich festgelegte Obergrenzen halten. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, mussten seit 23. November 2020 gesenkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Deckel in einem am vergangenen Donnerstag verkündeten Beschluss jedoch für nichtig erklärt, weil der Bund für das Mietrecht zuständig sei.