Rechtzeitig zur Post!
Weihnachtsgeschenke: Gut verpackt ist halb verschickt – SO klappt’s mit dem Geschenkversand
Damit Geschenke pünktlich und unbeschadet unter dem Weihnachtsbaum landen, sollten man einige Details beachten.

Ein weiteres Weihnachten unter Pandemiebedingungen naht und nicht jede und jeder wird zu den Festtagen bei den Liebsten sein können. Wer Familie und Freunden trotzdem eine Freude machen will, verschickt die Weihnachtsgeschenke per Paket. Damit die Geschenke pünktlich und unbeschadet unter dem Weihnachtsbaum landen, sollten die Weihnachtsengel jedoch einige Details beachten:
Wann sollte ich meine Weihnachtspakete abschicken?
Das Paketaufkommen ist in der Weihnachtszeit deutlich erhöht, hinzu kommen schwer vorhersehbare Wetterereignisse wie Schneestürme und Frost, nicht selten in Kombination mit Staus, von denen auch die Paketzusteller betroffen sind. Wer sich gegen eine Express-Lieferung entscheidet, der sollte sein Weihnachtspaket deshalb bereits bis zum 20. Dezember aufgeben, allerspätestens bis zum 21. Dezember um 12.00 Uhr mittags.
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Wer diesen Zeitpunkt verpasst, der kann sein Paket auch am 23. Dezember noch aufgeben – als Expresslieferung. Wer ganz sicher gehen will, der sollte seine Geschenke bereits bis Mitte Dezember zur Post bringen.
Wer Pakete ins europäische Ausland verschicken will, sollte sich vorher im Internet über die Zustellungszeiten und Fristen informieren. Die Stichtage, um ein Paket pünktlich zum 24. Dezember an eine Adresse im europäischen Ausland zuzustellen, liegen zwischen dem 14. und 21. Dezember, wie der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) erklärt.
Was gibt es bei zerbrechlichen Geschenken zu beachten?
Wer zerbrechliche Geschenke versenden will, sollte auf eine entsprechende Verpackung achten. Mit Luftkissenmaterial können besonders empfindliche Geschenke vor Erschütterungen geschützt werden. Ein schriftlicher Hinweis an den Zusteller auf dem Paket reicht leider nicht aus – denn die Pakete werden mit anderen, oft sehr schweren Paketen, gemeinsam transportiert.
Eine weitere mögliche Vorsichtsmaßnahme ist, das eigentliche Paket mit dem zerbrechlichen Inhalt in einen weiteren Karton zu packen. Der Leerraum kann mit altem Zeitungspapier ausgestopft werden.
Was sollte bei der Verpackung beachtet werden?
Damit das Geschenk heil und pünktlich beim glücklichen Empfänger landet, sollte zur Verpackung nur ein stabiles und intaktes Paket verwendet werden. Die Adressen des Absenders und des Empfängers sollten leserlich und gut sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Wichtig ist außerdem, dass vor dem Versand alle alten Barcodes oder Aufkleber entfernt werden. Auch wenn es schön aussieht, sollte das Paket außerdem nicht mit Schleifen oder Schnur verziert werden – diese können sich in den Sortiermaschinen der Paketzusteller verfangen.
Welche Versandoptionen gibt es noch?
Wer sichergehen will, dass das eigene Paket zu einem bestimmten Zeitpunkt geliefert wird – beispielsweise weil der Empfänger ab einem bestimmten Zeitpunkt im Urlaub ist – der kann auch auf sogenannte Expresslieferungen der Lieferdienste zurückgreifen. Dann lässt sich, gegen Aufpreis, ein bestimmtes Lieferfenster festlegen.
Wer außerdem Geld oder wertvolle Gutscheine per Post verschicken will, sollte diese als Wertbrief aufgeben. Bei der Deutschen Post kostet eine solche Sendung beispielsweise 4,30 Euro – dann sind Bargeldbeträge bis 100 Euro und Sachwerte bis 500 Euro versichert.
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Und wenn das Geschenk beschädigt wird oder verloren geht?
Wenn Pakete verloren gehen, ist das immer ärgerlich – bei Weihnachtsgeschenken jedoch ganz besonders. Pakete sind in der Regel versichert, je nach Zusteller bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss sich innerhalb von sieben Tagen beim Zusteller melden und über ein beschädigtes Paket informieren.
Bei verlorenen Paketen stellt der Absender beim Kundenservice des Zustellers einen kostenlosen Nachforschungsantrag. Dafür muss der Paketinhalt beschrieben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden. Für die Nachforschung hat der Zusteller bis zu 20 Tage Zeit.