Nach Gerichts-Pleite um Wimmelwürmer-Design: Die BVG sucht einen Uralt-Vertrag, und alle BVGer suchen mit
Vertrag über den Bau neuer S-Bahnen für West-Berlin aus den 80er-Jahren ist weg. Die BVG braucht ihn für das Berufungsverfahren

Man kennt das aus dem privaten Haushalt: Vergilbende Papiere, seit Jahren unbeachtet, fliegen bei Gelegenheit endlich in die Tonne. Und drei Tage später sucht man sie verzweifelt. So ähnlich geht es der BVG. Sie hat ihre Beschäftigten über die interne Mitarbeiter-App dringend gebeten, doch mal nachzusehen, ob sie nicht irgendwo den über 30 Jahre alten Vertrag zum Bau von S-Bahn-Zügen aufbewahrt haben. Falls der auftaucht, könnte das der BVG einen teuren Schaden ersparen.
Lesen Sie auch: Impfpflicht wackelt – Stimmen gegen allgemeine Impfpflicht mehren sich>>
Wie berichtet, hatte das Hamburger Landgericht im Dezember verkündet, dass die BVG das „Wimmelwürmer-Muster“ ihrer Sitze nicht mehr verwenden darf. Geklagt hatte der Designer Herbert Lindinger (88), der sein Urheberrecht verletzt sieht. Er hatte die Sitzbezüge entworfen, auf denen Schmierfinken kaum Chancen haben, gut sichtbare Spuren zu hinterlassen.
Zwar müssen die vorhandenen Sitze in Bussen und U-Bahnen mit diesem Muster nicht neu bezogen werden –das hielt das Gericht für nicht angemessen.
Merchandising-Produkte mit „Wimmelwürmern“, soweit sie noch bei der BVG vorhanden sind, müssen jedoch zwecks Vernichtung herausgegeben werden, falls das Urteil so rechtskräftig wird. Das reicht von Badeshorts über Brustbeutel, Halstücher, Fächer und Socken bis hin zu Seidenkrawatten.
Außerdem muss die BVG darlegen, wie viel Geld sie mit dem Verkauf von Artikeln verdient hat, die das Muster tragen. Daraus soll errechnet werden, wie viel Schadenersatz die BVG an Lindinger überweisen muss.
Lesen Sie auch: Homophobe Attacke in der Berliner U-Bahn! Die Polizei sucht DIESE Frau >>
Das „Urban Jungle“-Design war für die Serienfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 entworfen worden. Sie war im Auftrag der BVG entwickelt worden, die 1984 bis 1994 die S-Bahnlinien im Westen der Stadt betrieb und dringend neue Züge brauchte: Die DDR-Reichsbahn hatte zu wenige übergeben.

Die BVG meint nun, dass die Wimmelwürmer für die neuen S-Bahn-Züge damals auch für alle ihre Fahrzeuge genutzt werden sollten. Das konnte sie aber wegen des verschollenen Vertrags nicht beweisen und unterlag dem Designer.
Der hatte erklärt, dass die Rechte am Muster für die Seriensitze bei ihm geblieben seien, entsprechend der Vereinbarung für die (anders gestalteten) Bezugsmuster in den Prototypen. Folglich habe die BVG es nicht für Bus- und U-Bahn-Sitze oder eben Badehosen einsetzen dürfen.

Der Designer und die BVG sind in Berufung gegangen: Beide Seiten sind mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil unzufrieden. Lindinger will mehr haben und vor allem, dass die Bezüge mit seinem Design tatsächlich aus Bussen und Bahnen gerissen werden, die BVG ist deshalb leicht panisch auf der Suche nach dem Vertrag.
Wimmelwürmer-Design wird nicht mehr verkauft
Zu haben sind die Merchandising-Produkte übrigens nicht mehr, am 9. Dezember 2021 wurde der Online-Shop der BVG vorsorglich eingestellt. Auch in BVG-Verkaufsstellen sind die Artikel nicht mehr zu kaufen.
Lesen Sie auch: Einschränkungen bei der Berliner S-Bahn! Nord-Süd-Tunnel am Wochenende gesperrt >>
In neuen Bussen und U-Bahnen wird längst ein neues Muster verwendet, erklärt BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Das ist auch in den Straßenbahnen zu finden, in denen der „Urban Jungle“ nie verwendet wurde.