Keine Gnade für Berliner Autofahrer

Trotz Urteil aus Karlsruhe: In Berlin wird weiter geblitzt!

Das Bundesverfassungsgericht gab einem Autofahrer aus Franken recht. Doch der Richterspruch zwinge die Berliner Polizei nicht zum Handeln, heißt es jetzt.

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Blitzer in der Frankfurter Allee in Lichtenberg.
Blitzer in der Frankfurter Allee in Lichtenberg.Uhlemann

Trotz der Blitzer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben in Berlin alle Tempomessgeräte in Betrieb. Das teilte Frank Schattling, der in der Landespolizeidirektion den Stab Verkehr leitet, dem KURIER auf Anfrage mit. „Wir werden sie nicht abschalten“, sagte er. Die Karlsruher Blitzer-Entscheidung, die am Dienstag bekannt geben wurde, zwinge die Berliner Polizei nicht zum Handeln. Temposünder müssten in Berlin weiterhin damit rechnen, belangt zu werden.

Die Entscheidung, die bereits am 12. November gefällt worden war (Az.: 2 BvR 1616/18), hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt.

Der Mann war in Franken geblitzt worden, weil er auf der Landstraße rund 30 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren war. Im Bußgeldverfahren verlangte er die Herausgabe von Daten. Um den Vorgang prüfen zu können, sollten ihm die „gesamte Verfahrensakte, die Lebensakte des Messgerätes, die Bedienungsanleitung des Herstellers, die Rohmessdaten der gegenständlichen Messung und der Eichschein des verwendeten Messgerätes“ zugänglich gemacht werden, forderte er.

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Doch die Rohmessdaten des Blitzers bekam er nicht. Ein Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot. Seine Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht Bamberg verworfen.

Der Autofahrer legte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein – und bekam recht. Die Gerichtsentscheidungen verletzen sein Recht auf ein faires Verfahren, entschied die dritte Kammer des Zweiten Senats. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass die Richter bei standardisierten Messverfahren nur eine beschränkte Aufklärungs- und Darlegungspflicht haben.

„Ermittelt der Betroffene indes konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses, hat das Gericht zu entscheiden, ob es sich – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen – dennoch von dem Geschwindigkeitsverstoß überzeugen kann“, so das oberste Verfassungsgericht.

Die Polizei Berlin habe die Entscheidung eingehend geprüft, hieß es. In Berlin würden Rohmessdaten allerdings bereits zur Verfügung gestellt, Anwälte bekämen sie auf Wunsch ausgehändigt. Deshalb bestehe keine Veranlassung, die jetzige Praxis zu ändern und die zugelassenen sowie geeichten Tempomessgeräte stillzulegen, sagte Frank Schattling.

Derzeit gibt es in Berlin 33 stationäre Blitzer, berichtete er. Davon seien allerdings zehn Geräte außer Betrieb – unter anderem, weil die Stromversorgung wegen Baustellen unterbrochen wurde. Ein Gerät sei ausgeschaltet, weil es durch moderne Technik ersetzt werden soll. Außerdem verfügt die Berliner Polizei unter anderem über 21 Radarwagen. Die beiden mobilen Messanhänger hätten sich bewährt. „Im Januar nehmen wir zwei weitere in Betrieb“, so Schattling.