Eilentscheidung zugunsten der Anbieter
Streit ums Carsharing: Gericht lässt dem Senat die Luft raus
Senat wollte von den Anbietern von Leih-Autos Gebühren für die Nutzung der Straßen verlangen

Der Senat hat mal wieder eine Niederlage vor Gericht erlitten. Carsharing-Anbieter in Berlin müssen vorerst keine vom Senat geplanten Sondernutzungsgebühren für ihre Angebote entrichten. Die Unternehmen We Share und Share Now hatten sich per Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht gewandt und dort vorläufig Recht bekommen. Eine Entscheidung über die Klage im Hauptverfahren wird später fallen.
Grund für die Klage war eine Änderung des Straßengesetzes durch die Verkehrsverwaltung, die zum 1. September in Kraft treten soll. Ziel der Änderungen sind strengere Regeln für Anbieter von E-Tretrollern, Leihfahrrädern und Leihautos. Das sind die Fahrzeuge, die Kunden per App suchen, nutzen und dann wieder irgendwo für den nächsten Fahrer abstellen.
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Senat wollte einen Deal mit den Carsharing-Anbietern
So sollten Carsharing-Anbieter künftig eine Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen und Gebühren entrichten. Für E-Autos waren geringere Parkgebühren vorgesehen, um Anreize für sauberere Flotten zu schaffen. Außerdem war geplant, dass Carsharing-Unternehmen künftig mehr Autos auch in den Außenbezirken außerhalb des S-Bahnrings anbieten sollten. Auch dafür sollten Parkgebühren reduziert werden.
Doch das Verwaltungsgericht kippte diese geplanten Regeln für die Auto-Anbieter nun vorerst. Bei den „stationsungebundenen“ Carsharing-Angeboten „unterfalle dem erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch“, und so handele es sich um eine „bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen“. Eine Sondernutzung liege nicht vor. Deshalb sei eine Erlaubnis nicht notwendig, und die damit einhergehenden Gebühren würden folglich unnötig.
CDU spottet über Senat, der nicht kapieren wolle, dass er Bundes-Zuständigkeiten nicht außer Kraft setzen darf
Die CDU sparte nicht mit Spott über die Niederlage von Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne). Der für Verkehr zuständige CDU-Abgeordnete Oliver Friederici beklagte die Kosten der Pleite, die der Steuerzahler zu tragen habe. „Senatorin Jarasch ist mit ihrem handwerklich schlecht gemachten Straßengesetz gescheitert. Wie schon beim verfassungswidrigen Mietendeckel will dieser Senat einfach nicht kapieren, dass er Zuständigkeiten des Bundes nicht so einfach außer Kraft setzen darf. Mahnungen hierzu hatte es bei den Beratungen im Abgeordnetenhaus mehr als genug gegeben.“
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An den geplanten Regeln für die besonders nervenden E-Tretroller und Leihfahrräder ändert sich durch die Entscheidung nichts. Sie sollen zunehmend vorrangig auf ausgewiesenen Abstellflächen abgestellt werden. Drum herum gilt dann ein Abstellverbot. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, besser als bisher das ordnungsgemäße Abstellen durchzusetzen. Viele Roller liegen auf Gehwegen quer, stehen auf der Straße herum oder landen in Grünanlagen