Fußgänger-Airbag rettet Berliner
Er war von einem Auto erfasst worden und überlebte den Crash.

Wenn man von einem Auto angefahren wird, sollte es ein Volvo V40 sein. Klingt erstmal komisch, ist aber zu erklären. Das Auto, das in der Nacht zu Freitag in Neukölln in einen Crash verwickelt war, hatte einen Fußgänger-Airbag.
Am Donnerstagabend überquerte ein 19-jähriger Fußgänger die Sonnenallee in Höhe Planetenstraße. Als er von einer Fußgängerinsel auf die Fahrbahn trat, wurde er plötzlich von einem herannahenden Auto erfasst. Der 19-Jährige erlitt „nur“ einen Oberschenkelbruch. Sanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus. Die 45-jährige Autofahrerin erlitt einen Schock.
Für den 19-Jährigen war der Unfall verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Wie sonst bei solchen Unfällen üblich, schlug sein Kopf nicht auf die Windschutzscheibe – sondern auf einen Fußgänger-Airbag. Das System ist raffiniert: Zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe ist der Airbag platziert. Kommt es zum Kontakt zwischen Fahrzeug und Fußgänger, sorgen nach Angaben des Autoherstellers sieben Sensoren, die in der vorderen Stoßstange angebracht sind, dafür, dass die Motorhaube um zehn Zentimeter angehoben und dann der Airbag innerhalb von 50 Millisekunden ausgelöst wird. Der zwischen Motorhaube und Motorblock entstandene Raum federt den Aufprall ab. Der aufgeblähte, U-förmige Airbag deckt das untere Drittel der Windschutzscheibe, die Scheibenwischerarme sowie einen großen Teil der beiden A-Säulen ab. Der geöffnete Airbag und die angehobene Motorhaube tragen in ihrer Kombination dazu bei, die Schwere der Verletzungen des Fußgängers deutlich zu reduzieren.

Tatsächlich stellte Volvo das System schon im Jahr 2012 vor. Und längst haben auch andere Autohersteller nachgezogen, darunter Lexus und Opel. Doch so richtig bekannt ist es noch nicht. So machte ein verblüffter Rettungssanitäter ein Foto des Airbags. Auch Polizisten vor Ort zeigten sich überrascht. Wie effektiv so ein Fußgänger-Airbag letztlich wirklich ist, ist umstritten. Die Unfallforscher der Versicherungen (UDV) kritisierten die Crashtests, mit denen die Wirksamkeit des Fußgänger-Airbags nachgewiesen werden sollte. Diese würden nicht ausreichen, da sie das reale Unfallgeschehen nicht ausreichend abbildeten.