Verkehrsexperte warnt

Nervige Umleitung? Abkürzen über den Gehweg könnte eine Straftat sein

Wer über den Bürgersteig fährt, macht sich eventuell strafbar.

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Ist die Straße gesperrt, müssen auch Fahrradfahrer die ausgeschilderte Umleitung nehmen. 
Ist die Straße gesperrt, müssen auch Fahrradfahrer die ausgeschilderte Umleitung nehmen. dpa/Tim Brakemeier

Wer kennt es nicht. Wieder eine Straßensperrung, zum Beispiel auf dem gewohnten Arbeitsweg. Das kostet Zeit und man ist genervt. Und wenn der Gehweg breit und das Ziel sowieso fast erreicht ist, steigt die Versuchung, das lästige Hindernis auf dem Bürgersteig zu umfahren und sich somit die Umleitung zu ersparen. Doch Achtung, das kann schwere Folgen nach sich ziehen und ziemlich teuer werden. 

Denn wer mit dem Auto über den Gehweg eine Sperrung umfährt, muss sich mindestens auf ein Bußgeld gefasst machen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 55 bis 100 Euro bestraft wird. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, ob der Verkehrsteilnehmer den Weg dadurch nur behindert oder sogar eine Gefahr dargestellt hat.

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Gehweg befahren kann Straftat sein

„Mit dem Auto den Gehweg befahren, das kann unter Umständen aber sogar eine Straftat darstellen“, erklärt Jurist Jost Kärger vom ADAC. Denkbar sei demnach der Tatbestand der Nötigung. Zum Beispiel dann, wenn Fußgänger zur Seite gedrängt werden.

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Nicht nur Autofahrer dürfen den Gehweg nicht befahren. Auch Motorradfahrer und Fahrradfahrer müssen die ausgeschilderte Umleitung nehmen, wenn der direkte Weg gesperrt ist. Fahrradfahrer können unter Umständen aber doch legal abkürzen. Mit einem einfachen Trick: Absteigen. „Wer sein Fahrrad über den Gehweg schiebt, ist auf der sicheren Seite“, sagt Kärger.