Beschlossen! Bußgelder drastisch rauf: 55 Euro für Falschparken, 320 Euro für das Versperren der Rettungsgasse – hier die ganze Liste!
Der neue Bußgeldkatalog ist beschlossen. Kernbotschaft: Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Des einen Freud ist des anderen Leid: Nicht nur in Berlin wird künftig deutlich härter gegen Verkehrssünder vorgegangen. Die Strafen fürs Zu-schnell-Fahren, Falschparken und Co. werden teurer. Während das vor allem Fußgänger und Radfahrer freuen dürfte, die dadurch besser geschützt werden könnten, weil sich eben doch mehr Menschen an die Regeln halten, sind notorische Verkehrssünder, die die bisher teils geringen Bußgelder im Berliner Verkehrs-Chaos billigend in Kauf genommen haben, genervt. Sein Auto im Parkverbot abstellen, weil man hier weniger bezahlt als wenn man die Parkuhr füttert? Die Rechnung geht bald nicht mehr auf.
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Verkehrssünder werden ordentlich zur Kasse gebeten
Ab 10. November müssen Autofahrer und Radfahrer besonders aufpassen. Ab dann gilt der neue Bußgeldkatalog, um Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Und Verstöße können richtig teuer werden.
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Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:
- Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
- Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 Euro statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.
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Insgesamt sei die Novelle aber nur ein „Trippelschritt“ gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.“ Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. „Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.“ Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. „Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen“, so Krone.