Weihnachtsdeko nervt? So bunt dürfen Mieter es treiben ...
Fenster, Wohnungstür, Balkon: In der (Vor-)Weihnachtszeit dekorieren und beleuchten viele ihr Zuhause festlich. In Wohnung und Mietshaus ist vieles, aber längst nicht alles erlaubt.

Weihnachten rückt immer näher. Spätestens vor dem 1. Advent kramen viele ihre Festtagsdeko hervor und schmücken ihre Wohnung oder ihr Haus mit Lichterketten, Adventsgestecken, blinkenden Rentieren oder leuchtenden Weihnachtsmännern.
Können Mieter sich bei der Weihnachtsdekoration in ihren vier Wänden frei entfalten, gilt für draußen die ein oder andere Grenze. Denn Nachbarn müssen es zum Beispiel nicht hinnehmen, dass sie von grell blinkenden Lichtspielen um ihren Schlaf gebracht werden. Was wo erlaubt ist und was nicht im Überblick:
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Weihnachtsdekos im Treppenhaus dürfen niemals Fluchtwege versperren
Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. „Es sind also Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme geboten“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein in Frankfurt am Main.
Generell sollten die Mieter das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen, etwa einem Tannenbaum, frei halten. „Sie könnten im schlimmsten Fall Fluchtwege versperren“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
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Auch Duftkerzen oder Räuchermännchen sollten Mieter lieber nicht ins Treppenhaus stellen, rät Wagner. Sie könnten andere Nachbarn über Gebühr stören. Übliche Dekoration wie etwa ein Kranz an der Haustür sei aber erlaubt. „Den müssen auch Weihnachtsmuffel dulden“, so Wagner.
Hausfassade voller Weihnachtsdeko muss abgesprochen sein
Die Hausfassade ist nicht unmittelbarer Bestandteil der Mietsache. „Ein Recht zur Mitbenutzung der Hausfassade besteht daher regelmäßig nicht“, erklärt Rolf Janßen.
Daher sollte ein Mieter oder eine Mieterin sowohl den Vermieter als auch die anderen Hausbewohner fragen, ob es gestattet ist, Weihnachtsdeko wie etwa einen kraxelnden Weihnachtsmann an der Hausfassade anzubringen.
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Wichtiger Punkt: „Auch wäre hierbei zu beachten, dass keine Beschädigungen an der Fassade, etwa durch Dübellöcher, entstehen“, sagt Janßen. Denn für diese Beschädigungen müssten Mieter im Zweifel selbst aufkommen.
Balkon darf man mit Weihnachtsdeko schmücken – aber nicht grenzenlos
Den Innenraum ihres Balkons können Mieter ohne weiteres mit einer Lichterkette behängen. „Dies gehört zur üblichen Nutzung der Wohnung“, stellt Julia Wagner klar.
Erst wenn die Beleuchtung zu starke Auswirkungen auf die Nachbarn hat, können Mieterinnen und Mieter und auch jeder Eigentümer gezwungen sein, diese abzumontieren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustellen.
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„Das hängt regelmäßig davon ab, wie stark der Rest der Umgebung geschmückt und beleuchtet ist, sich die Dekoration also einpasst“, so Wagner. Von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.
Weihnachtsdeko an Wohnungstür und Fenster dürfen keine Schäden hinterlassen
Grundsätzlich dürfen Mieter an der Wohnungstür und an den Fenstern der Wohnung Weihnachtsdeko anbringen. „Das Anbringen darf nur nicht zu Schäden an Wohnungstür beziehungsweise Fenstern führen“, sagt Rolf Janßen.

Innerhalb der Wohnung haben Mieter bei Weihnachtsdeko großen Spielraum
Bei der Gestaltung ihrer Wohnung haben Mieterinnen und Mieter großen Spielraum. „Hierzu gehört auch das Anbringen von Weihnachtsdeko“, sagt Janßen.
Das Recht des Mieters auf individuelle Gestaltungsfreiheit finde seine Grenzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch die Nutzung Schaden erleidet. So ist etwa bei der Dekoration von Weihnachtsbäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunderkerzen eine erhöhte Brandgefahr bestehen kann.
Was immer gilt: „Sicherheit geht vor Besinnlichkeit“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer mit offenem Feuer hantiert, sollte nicht zuletzt im eigenen Interesse achtsam sein. Feuerlöscher und Wassereimer sind idealerweise für solche Fälle stets griffbereit.