Stornierung, Tagestrip, Familienbesuch
Ostsee-Reiseverbot: Das sollten Sie jetzt unbedingt wissen
Der KURIER erklärt, welche Rechte Berliner nun haben.

Es ist ein Schlag ins Gesicht vieler Berliner: Die Herbstferien an der Ostsee fallen Corona zum Opfer. Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind tabu. Oder doch nicht? Welche Ausnahmen es gibt und was man bei der Stornierung seiner Reise beachten sollte – der KURIER klärt auf.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Quarantäne zu umgehen?
Prinzipiell: keine! Sie können die 14-tägige Quarantäne-Zeit höchstens verkürzen. Und das geht so: Mit einem maximal 48 Stunden alten Corona-Test, der natürlich ein negatives Ergebnis haben muss, dürfen Sie einreisen. Die Unterkunft dürfen Sie dann aber nicht verlassen. Beim zuständigen Gesundheitsamt kann nach fünf bis sieben Tagen der Corona-Test wiederholt werden. Ist er auch diesmal negativ, kommen Sie „frei“. Der Haken: Die Tests muss man selber bezahlen, rund 180 Euro pro Test werden fällig. Und bis man das Ergebnis hat, dauert es oft länger als 48 Stunden. In der Realität scheitert die Umsetzung also schon bei der Einreise.
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Darf ich meine Familie in Mecklenburg-Vorpommern besuchen?
Besuche bei Mitgliedern der Kernfamilie sollen erlaubt bleiben. Darunter fallen nach Definition der Landesregierung „Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Urenkel“. Allerdings: Wer sie besucht, für den sind Ausflüge, Restaurantbesuche und Co. dennoch tabu. Das Grundstück darf man nicht verlassen, die Quarantänepflicht gilt auch hier. Außerdem muss man sich unverzüglich nach Ankunft beim örtlichen Gesundheitsamt melden.
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Darf ich einen Tages-Trip an die Ostsee machen?
Auch das ist verboten. Es ist damit zu rechnen, dass auf den Autobahnen, ähnlich wie im Frühjahr, verstärkt kontrolliert wird und Reisende mit Berliner Kennzeichen direkt zum Umdrehen verpflichtet werden.
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Ich möchte die Herbstferien in meinem Zweitwohnsitz an der Ostsee verbringen – geht das?
Praktisch: nein! Offiziell heißt es zwar, dass das okay ist. Aber hat das wirklich Sinn? Immerhin gilt auch dann, „dass Sie in diesem Fall den Quarantäne-Pflichten unterliegen. Damit sind Sie verpflichtet, sich umgehend nach Ankunft beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Sie dürfen Ihre Unterkunft während der Quarantäne nicht verlassen“, heißt es vonseiten der Landesregierung. Und wer hat schon in der Nähe des Zweitwohnsitzes jemanden, der ihn während der Quarantäne versorgt.
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Bleibe ich auf meinen Reisekosten nach Mecklenburg-Vorpommern sitzen?
Nein! Da das Hotel aufgrund des coronabedingten Beherbergungsverbotes keine Gäste aus Berlin aufnehmen darf, kann die Buchung kostenlos storniert werden. In diesem Moment kann das Hotel ja seinen Vertrag nicht erfüllen.
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Wer Bahntickets gebucht hat, sollte schnell reagieren: Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sie erhalten den Ticketwert abzüglich eines Bearbeitungsentgelts auf das Zahlungsmittel zurückerstattet, mit dem Sie gebucht haben. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro stornieren. Hier gibt es allerdings nur einen Gutschein.