Schusswaffe gefunden? Das sollten Sie auf keinen Fall tun!
Jede Schusswaffe könnte geladen sein...

Für die Finder ist es meist eine dicke Überraschung. Da löst man einen Haushalt verstorbener Verwandter auf und plötzlich steckt da irgendwo eine Pistole oder eine andere Schusswaffe. Und jetzt? Was macht man nun mit dem manchmal in Lappen gewickelten und immer nach altem Öl duftenden Ding?
„Im Zweifel die 110 anrufen“, rät ein Sprecher der Polizei Niedersachsen. Besonders dann, wenn der Fund unerwartet kommt, man von Schusswaffen nichts versteht und im Haus keinerlei Waffen bekannt sind. Die Beamten kommen dann vorbei und stellen die Waffe vor Ort sicher. Wer den Fund unmittelbar meldet, hat auch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.
Bloß nicht selbst abgeben
Eine Sache sollten Finderinnen und Finder von Schusswaffen auf keinen Fall tun: Einfach die Waffe einpacken und damit zur nächsten Polizeiwache fahren. Was irgendwie naheliegend erscheint und gut gemeint ist, ist so ziemlich die schlechteste Lösung, eine gefundene Waffe loszuwerden.
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Mal abgesehen davon, dass es aus verschiedenen Gründen nicht sehr klug ist, mit einer möglicherweise geladenen Waffe in eine Polizeistation zu marschieren: Waffen von A nach B zu transportieren, kann in Deutschland ernste rechtliche Folgen haben.

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Denn nur wer eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen hat, darf diese auch im öffentlichen Raum bewegen. Und das schließt den Transport im Rucksack oder dem Kofferraum eines Autos ein. Wer entsprechend ohne so eine Erlaubnis das Fundstück zur Polizei bringt, macht sich nach Angaben des Polizeisprechers strafbar. Die Polizei sei in solchen Fällen dann auch verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, erklärt er.
Ganz ungeahnte Konsequenzen
Im Falle einer Verurteilung drohen nach Angaben des Göttinger Rechtsanwalts Patrick Riebe schlimmstenfalls ab sechs Monate Haft. Auch wenn Strafen in solchen Fällen selten sind, den Ärger erspart man sich lieber. Denn schon das Ermittlungsverfahren kann - je nach ausgeübtem Beruf - ernsthafte Probleme mit sich bringen.
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Was auch vorkommt: Man ruft die Polizei an und wird gebeten, die Waffe im Kofferraum des Autos zur Wache zu fahren, wo sie die Polizei entgegennimmt. Anwalt Riebe rät davon ausdrücklich ab. Denn ungeachtet, was ein Polizeibeamter dazu sage: Auch das Transportieren sei letztlich ein Führen der Waffe. Wer sich auf einen solchen falschen Rechtsrat der Polizei verlasse, sei dadurch im Falle des Falles vor Gericht nicht entlastet.
Jede Schusswaffe könnte geladen sein
Die rechtlichen Aspekte mal bei Seite: Die Polizei Nordrhein-Westfalen weist noch auf ein anderes Risiko hin. Bei aufgefundenen Schusswaffen sollten Finderinnen und Finder immer davon ausgehen, dass sie geladen und schussbereit sind. Und ob nun geladen oder nicht, gesichert oder nicht - das können Laien meist nicht ohne Risiko feststellen.
Mit so einer möglicherweise geladenen Waffe in der Tasche unterwegs zu sein, ist also nicht nur illegal, sondern schlicht ziemlich gefährlich. Daher der Rat: Besser auch beim Auffinden schon auf Nummer sicher gehen und den Fundort absperren - besonders, wenn Kinder in der Nähe sind. Wer nicht sachkundig ist, lässt bis zum Eintreffen der Beamten besser die Finger vom Waffenfund.