Klage angestrengt

Schock-Preise für Strom: So können Kunden gegen Wucher-Anbieter vorgehen!

Die beiden Stromlieferanten Primastrom und Voxenergie hatten im Herbst ihre Preise drastisch erhöht. Die Verbraucherzentralen setzen sich dagegen zur Wehr. Auch Kunden können sich anschließen.

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Viele Verbraucher hatten zum Teil drastisch erhöhte Rechnungen erhalten.
Viele Verbraucher hatten zum Teil drastisch erhöhte Rechnungen erhalten.Imago/U. J. Alexander

Für viele Stromkunden war es ein Schock: Mehrere Energieversorger haben in den vergangenen Monaten, trotz Preisgarantien in den Verträgen, zum Teil drastische Preiserhöhungen an die Verbraucher geschickt. Zu den Firmen, die den Kunden exorbitante Rechnungen Abschlagsrechnungen schickten, gehören auch die Energieversorger Primastrom und Voxenergie.

Doch nun wollen sich Betroffene zusammen mit den Verbraucherzentralen gegen krassen Preissteigerungen wehren! Wer von Primastrom oder Voxenergie starke Preissteigerungen bekommen hat, kann sich ab sofort Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Energieanbieter anschließen.

Verbraucherzentralen starten Musterfeststellungsklagen gegen Anbieter

Das entsprechende Klageregister sei eröffnet und die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz nun möglich, teilte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mit. Da demnach auch andere Anbieter mit solchen Methoden auffallen, drohen weitere Klagen.

Der vzbv hatte im Oktober zwei Musterfeststellungsklagen gegen Primastrom und Voxenergie eingeleitet und klagt damit gegen seiner Ansicht nach unzulässige Preiserhöhungen. Die Verbraucherschützer wurden nach eigenen Angaben nach hunderten Beschwerden tätig. So sollen die beiden Anbieter seit dem vergangenen Jahr die Strompreise mehr als verdreifacht und die Gaspreise teils verneunfacht haben.

Das ist aus Sicht des vzbv unzulässig. In den Verträgen der Anbieter seien nämlich „keine Preisanpassungen vereinbart“, stattdessen gebe es dort eine Preisgarantie von 24 Monaten. Die Preiserhöhungen seien zudem „einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung“ der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen worden, teilte der vzbv mit.

Verbraucher können gegen Strompreiserhöhungen rechtlich vorgehen

„Wer von Primastrom oder Voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern“, erklärte Ronny Jahn vom vzbv. Wer von den Preiserhöhungen betroffen sei, könne sich an den Klagen beteiligen. Um das herauszufinden, stellt der vzbv einen Klage-Check auf musterfeststellungsklagen.de zur Verfügung und informiert dort auch über den weiteren Verlauf.

Nun müssen sich binnen zwei Monaten nach Öffnen des Klageregisters mindestens 50 Betroffene eingetragen haben, damit die Klagen weiterverfolgt werden. Bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung können noch Eintragungen vorgenommen werden. Mit einem Urteil des zuständigen Berliner Kammergerichts wird 2023 gerechnet.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Durchsetzen müssen sie ihre Ansprüche aber dann selbst.

Auch andere Anbieter fallen durch „fragwürdige“ Preiserhöhungen auf

In Betracht kommen laut vzbv auch Schadenersatzansprüche, falls Kunden wegen Preiserhöhungen außerordentlich gekündigt haben. Entschädigt werden könnten auch diejenigen, denen wiederum die Versorger außerordentlich gekündigt haben, weil sie die höheren Preise verweigerten.

Gegen Voxenergie und Primastrom war im September unabhängig von den Verbraucherklagen bereits die Bundesnetzagentur tätig geworden. Sie verpflichtete die Anbieter zur Rücknahme unzulässiger Preiserhöhungen im Dezember 2021, da diese ohne die gesetzliche vorgeschrieben einmonatige Ankündigungsfrist passiert waren. Die vzbv kümmert sich nun um Erhöhungen vor und nach diesem Termin.

Auch andere Energieanbieter fallen durch „fragwürdige“ Preiserhöhungen auf, wie die Verbraucherschützer betonten. Betroffene können an einer Umfrage auf dem Portal musterfeststellungsklagen.de teilnehmen und dort ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden könnten sich daraus weitere Klagen ergeben, erklärte der vzbv.