Verbraucherschützer warnen

Schock-Anrufe: So schützen Sie sich vor Betrug am Telefon

Die Maschen der Betrüger sind so ausgeklügelt – das geht über den Enkel-Trick längst weit hinaus. Und dann? Welche Recht Sie haben und wie Sie sich schützen...

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Betrug am Telefon - auch junge Leute tappen in die Falle. Wie Sie sich schützen können, verraten wir hier.
Betrug am Telefon - auch junge Leute tappen in die Falle. Wie Sie sich schützen können, verraten wir hier.IMAGO / Panthermedia

Das kann mir nicht passieren! So denken die meisten Menschen – und werden dann doch Opfer von Telefon-Betrug. Die Maschen der Betrüger sind so ausgeklügelt – das geht über den Enkel-Trick längst weit hinaus. Und dann? „Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld – wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird”, erklärt Felix Flosbach, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam.” Wie Sie sich dennoch wehren können – und wie Sie meiden, Opfern von Telefon-Betrug zu werden – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Wie hält man seine Telefonnummer möglichst geheim, um sich vor Betrug zu schützen?

Seine Telefonnummer geheim zuhalten, ist heutzutage ziemlich schwierig. Und dabei geht es oft gar nicht um den Eintrag im Telefonbuch, dem man widersprechen kann. Fest steht aber: Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist.

Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. Solche Klauseln verstecken sich meist unter „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden.

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Vor allem ältere Menschen werden oft Opfer von Telefon-Betrug. 
Vor allem ältere Menschen werden oft Opfer von Telefon-Betrug. IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Wie schütze ich mich bei Anrufen vor Betrug?

Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Andersrum gilt: Geben Sie keine Daten preis. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden.

Obacht gilt auch bei Fragen wie „Hören Sie mich?“. Antworten Angerufene darauf mit einem „Ja“, können Betrüger das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie „Ich höre Sie“ als Antwort.

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Was kann man tun, wenn man am Telefon ungewollt einen Verträge geschlossen hat?

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig – telefonisch geschlossene Verträge können hingegen rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kunden demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht wurde.

Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das Widerrufsrecht informiert hat.