Die Tester probierten aus, ob ein Kind zu den Messern des Rasenmähers greifen könnte
Die Tester probierten aus, ob ein Kind zu den Messern des Rasenmähers greifen könnte Foto: dpa

Rasenroboter sollen Hobbygärtner bei einer Arbeit entlasten, die mühsam und anstrengend ist, damit sie mehr Zeit für das im Garten haben, was Spaß macht. Die Idee funktioniert auch gut – trotzdem sollten sich alle, die ein solches Gerät kaufen wollen, von der Idee verabschieden, der kleine Roboter könne autark arbeiten. Er braucht Hilfe, oft sogar täglich – auch um nicht zum Sicherheitsrisiko zu werden. 

Denn die Sensoren der Geräte stoppen diese bei einigen Hindernissen und sogar Kinder-Attrappen nicht ausreichend, letzteres bei keinem der elf Geräte, die die Stiftung Warentest geprüft hat (Zeitschrift „test“, Ausgabe 4/2020). So wurden Nachbauten von Kinder-Ärmchen oder -Beinchen angeschnitten, zerschnitten oder zerkratzt. 

Kinder können zu den scharfen Messern greifen

Außerdem konnten die Tester bei allen bis auf einem Gerät simulieren, dass ein spielendes Kind unter den laufenden Roboter und damit in seine Messer greifen kann. Für Hunde lässt sich das Ergebnis wohl übertragen. Zum gleichen Ergebnis kommt der ebenfalls gerade veröffentlichte Test von Tüv Rheinland gemeinsam mit der Zeitschrift „Selbst ist der Mann“ (Ausgabe April 2020): Elf der zwölf Geräte verletzten eine Attrappe eines Kinderarms.

Die meisten Rasenroboter erkennen zudem nicht, dass Gegenstände noch auf dem Grün liegen. „Meine Erfahrung bei diesem Test hat gezeigt, man muss wirklich an jedem Abend aufräumen, sonst werden auch liegengebliebene Bälle und Gartenwerkzeuge am nächsten Tag beschädigt“, berichtet Peter Baruschke, Test-Redakteur von „Selbst ist der Mann“.

Die Roboter sollen sicherer werden

Aber er kann die Gefahr für Kinder auch etwas relativieren: „Die geltenden Sicherheitsnormen werden von allen Geräten eingehalten“, sagt Baruschke. „Leider sind aber vereinzelt Unfälle mit Kindern geschehen, die auf dem Rasen von einem Rasenroboter verletzt wurden.“ Daher sei bereits entschieden worden, die gängige Norm um zwei Tests zu erweitern. Dazu gehöre, dass die Geräte einen knienden Kinder-Dummy und einen Nachbau eines Kinderarms mit ausklappbarem Metallfinger erkennen und umfahren sollen, berichtet Baruschke.

Immerhin: Alle Hersteller geben in der Bedienungsanleitung an, dass Kinder oder Tiere von aktiven Rasenrobotern ferngehalten werden sollen.