Nicht am falschen Ende sparen: Wer nicht heizt, riskiert Versicherungsgelder
Wegen der hohen Heizkosten regeln viele Menschen ihre Heizungen herunter. Das kann ungünstige Folgen haben.

Energie kostet in diesen Tagen richtig Geld. Und da ist es kein Wunder, wenn viele Menschen sparen wollen, wo es nur geht. Denn gerade die Heizkosten können schnell zu einer echten finanziellen Belastung werden. Also drehen immer mehr Verbraucher gezwungenermaßen den Regler am Heizungskörper schon mal auf Null. Aber sparen sollte man mit Augenmaß. Denn so paradox es klingt, zu starkes Sparen kann schon mal teuer werden.
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Wenn nämlich die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, kann es eben auch passieren, dass Wasserleitungen einfrieren und im ungünstigsten Fall platzen. Und wenn dann herauskommt, dass überhaupt nicht geheizt wurde, könnten Versicherer die Leistung kürzen. Um dem vorzubeugen, sollten Mieter und Eigentümer auch im Winter alle Räume ausreichend heizen, rät der Bund der Versicherten (BdV).
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Wohngebäudeversicherung: Abzüge bei der Entschädigung lassen sich vermeiden
Denn grundsätzlich kämen Wohngebäudeversicherungen zwar für Schäden durch Wasserrohrbrüche auf. Wer aber zum Beispiel wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume oder aufgrund längerer Abwesenheit unzureichend heizt, dem könnten Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und so Abzüge bei der Entschädigung vornehmen.
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In Räumen ohne Heizung besser Leitungen leeren
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört in der kalten Jahreszeit und bei Dauerfrost laut BdV auch, die Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig zu kontrollieren. In Räumen, in denen sich keine Heizung befindet, sollten die Leitungen sogar entleert werden.
Wichtig: Die Einstellung des Eiskristall-Symbols auf dem Heizungsthermostat oder -regler bedeutet nicht, dass Wasserleitungen damit vor Frostschäden geschützt werden. Sie hält laut BdV nur den Heizkörper selbst warm genug.