Straßenbahnen bleiben deutschlandweit in vielen Bundesländern im Depot. Der öffentliche Nahverkehr steht wegen des Streiks fast komplett still. Aber wie kommt man dann zur Arbeit?
Straßenbahnen bleiben deutschlandweit in vielen Bundesländern im Depot. Der öffentliche Nahverkehr steht wegen des Streiks fast komplett still. Aber wie kommt man dann zur Arbeit? Hendrik Schmidt/dpa

Der Megastreik legt Deutschland lahm! Es ist die Frage, die sich an diesem Wochenende wohl Millionen deutsche Arbeitnehmer stellen: Wie komme ich am Montag zur Arbeit? In großen Städten wie Berlin mag man noch eine Lösung finden – aber auf dem Land? Darf man also als Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben wegen des Megastreiks? Ja, aber…

Lesen Sie auch: So wirkt die Schmerztablette schneller! Der Trick ist so einfach >>

Das Problem: Nahezu der gesamte öffentliche Verkehr steht aufgrund eines Warnstreiks der Gewerkschaften Verdi und EVG weitgehend still. Der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene sind ebenso betroffen wie der öffentliche Nahverkehr in mehreren Bundesländern und fast alle Flughäfen. Wie also sollen Pendler zur Arbeit kommen? Oder dürfen sie zu Hause bleiben?

Lesen Sie auch: Streik am Montag: Beschwerden über ausgefallene Züge und volle Straßen bitte an die Arbeitgeber! >>

In einigen Fällen dürfen sie! Fakt ist: Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber laut Rechtsanwältin Nathalie Oberthür in diesem Ausnahmefall verpflichtet sein, die Arbeitsleistung zu Hause zu ermöglichen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch nicht.

Muss man trotz Streik auf Arbeit erscheinen?

Und was ist mit Jobs, bei denen Homeoffice nicht möglich ist? Hier haben die Arbeitnehmer schlechte Karten für einen freien Tag. Auch wenn Bahn- und Buspersonal streiken und deshalb der öffentliche Verkehr weitgehend stillsteht, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen.

Lesen Sie auch: Superstreik bei Bus, Bahn und am Flughafen: DAS sind Ihre Rechte, wenn Sie gestrandet sind! >>

Wann man wegen des Streiks zur Hause bleiben darf, erklärt Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Wann man wegen des Streiks zur Hause bleiben darf, erklärt Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Bine Bellmann/dpa

„Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, sagt die Rechtsanwältin. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also etwa am Vortag oder sogar noch früher, angekündigt. So auch in diesem Fall.

Wie komme ich trotz Streik zur Arbeit?

Andere öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, kurze Wege – in der Stadt ist das Ausweichen in der Regel leichter als auf dem Land. Rechtlich tut das aber nichts zur Sache. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar“, sagt Oberthür.

Lesen Sie auch: Der Megastreik bei S-Bahn und Regionalverkehr: So kommen wir am Montag zur Arbeit >>