Überschwemmungen durch Unwetter : Keller unter Wasser – was tun? Nur wenn Sie DIESE Versicherung haben, sind Sie abgesichert
Der Keller steht unter Wasser oder die Toilette läuft über – wenn das die Folgen von Starkregen sind, ist schnelles Handeln gefragt. Und die richtige Versicherung von Vorteil.

Die Katastrophe war angekündigt worden: In vielen Orten Deutschlands sind in den vergangenen Tagen Keller vollgelaufen und Straßen überschwemmt worden. Der extreme Dauerregen sollte zwar laut Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in der Nacht zum Donnerstag nachlassen. Doch vielerorts dürfte es nun an die Aufräumarbeiten gehen. Und erst jetzt wird das Ausmaß der Katastrophe vielen bewusst.
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Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Gerade bei Starkregen und Überschwemmungen bedarf es aber eines zusätzlichen Versicherungsschutzes durch eine Elementarschadenversicherung. Wer was im Schadensfall zahlt und was zu tun ist, wenn Hab und Gut unter Wasser stehen – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist Starkregen?
Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) spricht man von Starkregen bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Er unterscheidet in zwei Stufen, beginnend bei 20 bis 35 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden.
Was zahlt nach Starkregen und Überflutungen eine Hausratversicherung?
Im Einzelfall hängt das von der jeweiligen Police ab. Standardmäßig sind meist Schäden durch Einbrüche, Diebstahl und Vandalismus versichert. Aber auch ein Hausratschaden, der durch Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wird, fällt unter den Versicherungsschutz. Meist erhält der Versicherungsnehmer im Schadensfall eine Neuwertentschädigung. Doch Experten des Versicherers Arag warnen: Nur in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung ist der Hausrat bei einer Überschwemmung nach Starkregen abgesichert.
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Was leistet eine Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Starkregen?
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Haus fest verbundenen Gebäudeteile ab, zum Beispiel Türen, Fenster oder Treppen. Doch auch hier gilt: Gerade im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Wohngebäudeversicherung nur dann ein, wenn sie die Elementarschadenversicherung beinhaltet.
Was hat es mit der Elementarschadenversicherung auf sich?
Ist der Keller in Folge eines Gewitters vollgelaufen, ist man nur mit einer Elementarschadenversicherung auf der sicheren Seite. Diese sichert zum Beispiel auch Schäden durch Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben ab. Sie kommt für alle Kosten auf, die entstehen: von der Trockenlegung des Gebäudes (oder im schlimmsten Fall des Neubaus) bis zu den eventuellen Hotelkosten während der Instandsetzung.

Was ist, wenn Toilette oder Waschbecken infolge von Starkregen überlaufen?
In diesem Fall spricht man von sogenannten Rückstau-Schäden – und die sind oft besonders unangenehm, weil das Wasser aus der Kanalisation in die Wohnung dringt. Hierfür kommt die Elementarschadenversicherung allerdings nur auf, wenn sogenannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind. Bei einem Mietverhältnis ist übrigens der Vermieter für den reibungslosen Einsatz von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich. Wurden Wohnung oder Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil der Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend hat warten lassen, können Mieter Schadensersatz von ihm verlangen.
Was ist zu tun, wenn man einen Wasserschaden feststellt?
Die Experten der Arag weisen darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
Was müssen Mieter nach heftigem Starkregen mit Überflutungen sonst noch wissen?
Wer eine Überschwemmung entdeckt, muss zunächst dafür sorgen, die Schäden so gering wie möglich zu halten. Möbel und Gegenstände sollten umgelagert werden. Dann muss der Vermieter informiert werden. Reagiert der nicht, kann man die Feuerwehr rufen, damit sie das Wasser abpumpt. Im Notfall muss der Arbeitgeber betroffene Mieter sogar freistellen. Sie dürfen zu Hause bleiben, um bei der Beseitigung von Schäden durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder im Keller beizutragen. Können einzelne Räume nicht genutzt werden, kommt im Einzelfall eine Mietminderung in Betracht. Mietervereine oder ein Anwalt helfen hier weiter.