Neuerungen ab 1. Juli

Keine kostenlosen Corona-Tests, Kündigung per Knopfdruck, kaputter Toaster im Supermarkt – DIESE Änderungen gelten ab Freitag

Zum 1. Juli gibt es einige Änderungen. Wir verraten, was Sie jetzt wissen müssen.

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Corona-Tests sind in öffentlichen Teststellen künftig nicht mehr für jeden kostenlos.
Corona-Tests sind in öffentlichen Teststellen künftig nicht mehr für jeden kostenlos.Britta Pedersen/dpa

Alles neu macht der Sommer – so könnte das Motto lauten, wenn man sich nur mal die neuen Gesetze und Richtlinien anschaut, die am Freitag (1. Juli) in Kraft treten. Keine kostenlosen Corona-Tests, Kündigung per Knopfdruck, kaputter Toaster im Supermarkt – wir haben einen Überblick für Sie.

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Corona-Test kosten künftig 3 Euro – aber nicht für jeden

Wer künftig auf Nummer sicher gehen will, muss für seinen Corona-Test zahlen. Drei Euro werden ab 1. Juli pro Test fällig – das sind rund ein Drittel der Kosten, die so ein Schnelltest einer offiziellen Teststelle tatsächlich kostet. Die restlichen Kosten übernimmt weiterhin der Staat.

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Der Bund hatte entschieden, dass es ab Juli keine kostenlosen Bürgertests in Teststellen und Apotheken mehr für alle geben soll. Gratis bleiben sie den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge nur für bestimmte Risikogruppen. Dazu zählen auch Kinder bis fünf Jahren, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen.

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Corona-Tests sind für die meisten Menschen künftig wieder kostenpflichtig.
Corona-Tests sind für die meisten Menschen künftig wieder kostenpflichtig.Hauke-Christian Dittrich/dpa

Kündigen kann man künftig per Knopfdruck – und so geht’s

Jetzt wird das Kündigen zum Kinderspiel. Statt aufwendiger Briefe sollen künftig zwei Klicks reichen, um ein Abo zu kündigen. Die Vertragskündigung per Button funktioniert ab 1. Juli ebenso simpel wie ein Online-Kauf. „Verträge hier kündigen“ muss zum Beispiel auf der gut erkennbaren Schaltfläche stehen.

Betroffen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle sogenannten entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel das Abo für Zeitschrift oder Streamingdienst, der Handyvertrag oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertragsabschluss online anbieten.

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Wer online geschlossene Verträge kündigen will, soll das künftig per Knopfdruck machen können.
Wer online geschlossene Verträge kündigen will, soll das künftig per Knopfdruck machen können.imago/PhotoAlto

Kaputte E-Geräte gehören in den Supermarkt – das steckt dahinter

Ab dem 1. Juli wird es für Verbraucher in Deutschland deutlich einfacher, gebrauchte Elektrogeräte sachgerecht zu entsorgen. Denn dann müssen auch Supermärkte und Discounter ausgediente Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen – egal ob sie bei ihnen gekauft wurden oder nicht. Den Weg zum oft überfüllten Recyclinghof oder zum Elektronikmarkt in der Innenstadt kann man sich dann sparen.

Und so geht’s: Sie melden sich einfach an der Kasse, dann wird geprüft, ob das Gerät rücknahmewürdig ist. Die Geräte würden danach fachgerecht entsorgt.