Expertin klärt auf

Glassplitter und Co.: Wie gefährlich sind unsere Lebensmittel?

Ob Glassplitter im Gurkenglas, Listerien im Käse oder Salmonellen im Schokohasen – fast täglich werden Warnungen zu unsicheren Produkten veröffentlicht.

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Ferrero musste 2022 viele Produkte der Marke Kinder wie etwa Überraschungseier zurückrufen. Grund waren Salmonellen.
Ferrero musste 2022 viele Produkte der Marke Kinder wie etwa Überraschungseier zurückrufen. Grund waren Salmonellen.Panama Pictures/imago

Ob Glassplitter im Gurkenglas, Listerien im Käse oder Salmonellen im Schokohasen – fast täglich werden Warnungen zu unsicheren Produkten veröffentlicht. Im vergangenen Jahr insgesamt 311 Mal und damit dreimal mehr als noch 2015. Lebensmittelexpertin Nora Dittrich von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie sicher unsere Lebensmittel überhaupt noch sind und wie man am besten reagiert, wenn ein Produkt zurückgerufen wird.

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Warum werden Lebensmittel zurückgerufen?

„Ein Rückruf erfolgt, wenn der Verdacht besteht, dass von einem Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, es zum Verzehr ungeeignet, ekelerregend oder in erheblichem Maß täuschend ist“, erklärt Nora Dittrich. Könnte solch ein Lebensmittel Verbraucher schon erreicht haben, wird es zurückgerufen und eine Warnung veröffentlicht.

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Die häufigsten Gründe dafür sind mikrobiologische Verunreinigungen durch zum Beispiel Bakterien wie Salmonellen oder Listerien. Es wird aber auch vor Grenzwertüberschreitungen und unzulässigen Inhaltstoffen gewarnt. Andere aktuelle Beispiele betreffen Produkte, die unbeabsichtigt nicht gekennzeichnete Allergene enthalten, wie beispielsweise Erdnüsse im Mandelmus. Diese Stoffe können bereits in geringen Mengen Reaktionen bei Allergikern auslösen. Fremdkörper wie Glassplitter oder Kunststoffteile sind ebenfalls häufige Rückrufgründe.

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Sind unsere Lebensmittel überhaupt noch sicher?

Die Anzahl der Rückrufe von Lebensmitteln ist in den letzten Jahren extrem gestiegen. Sind unsere Lebensmittel also einfach nicht mehr sicher genug? Generell haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf einwandfreie und sichere Lebensmittel. „Der Anstieg der öffentlichen Produktwarnungen zeigt aber, wie wichtig wirksame Eigenkontrollen durch die Unternehmen sind“, erklärt die Lebensmittel-Expertin.

Diese sind nämlich neben der Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auch verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit. Hier gilt die Sorgfaltspflicht, das heißt, sie müssen sicherstellen, dass die produzierten, verarbeiteten und vertriebenen Lebensmittel unbedenklich und sicher sind.

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„Im Allgemeinen hat die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der EU einen hohen Standard und es gibt EU-weit und international ein abgestimmtes Sicherungssystem“, erklärt Nora Dittrich. Unabhängige Kontrollen der Herstellerbetriebe durch die Lebensmittelüberwachung schützen – im Rahmen der behördlichen Kapazitäten – Verbraucher zusätzlich.

Sind gekaufte Lebensmittel von einem Rückruf betroffen, gibt’s beim Händler das Geld zurück.
Sind gekaufte Lebensmittel von einem Rückruf betroffen, gibt’s beim Händler das Geld zurück.photothek/imago

Wie erfahre ich von Lebensmittelwarnungen?

Das Online-Portal Lebensmittelwarnung.de veröffentlicht Warnungen und Informationen zu unsicheren Produkten. Bei einem Rückruf muss der Unternehmer die Öffentlichkeit schnell und effektiv informieren und verbraucherrelevante Informationen über das betreffende Lebensmittel zur Verfügung stellen.

Konkrete Vorschriften, in welcher Form und in welchen Medien die Warnung zu erfolgen hat oder in welcher Art und Weise Informationen dazu in Geschäften dargeboten werden sollen, gibt es allerdings nicht. Verbraucher finden die Hinweise meist eher zufällig über sozialen Medien oder bei der Verbraucherzentrale NRW.

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Was sollte ich tun, wenn ein Lebensmittel, das ich gekauft habe, zurückgerufen wird?

Man sollte zurückgerufene Lebensmittel zur Sicherheit nicht mehr essen. In diesem Fall sollte man sich an den Händler wenden, bei dem man es gekauft hat. „Betroffene sollten idealerweise mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt zunächst gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen lassen“, erklärt Nora Dittrich. „Kann der Händler den Umtausch nicht leisten, erhält man den Geldbetrag zurück.“ Einige Hersteller bieten im Rahmen des Rückrufs aber auch die Erstattung des Kaufpreises ohne Vorlage des Kassenbons im jeweiligen Markt an.