Geld gefunden? Vorsicht, Straftat! Warum Sie von Geldscheinen lieber die Finger lassen sollten
Darf man gefundenes Geld wirklich behalten? Was viele nicht wissen: Schon bei niedrigen Werten macht sich der Finder strafbar!

Es gehört zu den Glücksmomenten des Alltags – es passiert selten, aber wenn, dann zaubert es einfach jedem ein Lächeln ins Gesicht! Plötzlich liegt Geld auf der Straße, vielleicht eine Euro-Münze, vielleicht auch zwei Euro, vielleicht sogar ein zerknitterter Geldschein. Es ist wohl selbstverständlich, dass jeder den gefundenen Betrag sofort einstecken würde. Aber: Vorsicht! So einfach ist es nicht. Denn wer zugreift, wenn das Geld auf der Straße liegt, macht sich unter Umständen sogar strafbar.
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Darf man gefundenes Geld behalten? Das gilt in Deutschland
Wohl jeder hat schon einmal einen kleineren Geldbetrag auf der Straße gefunden – beispielsweise Centmünzen, die in manchen Situationen einfach zu leicht durch die Finger gleiten. 1 Cent, 2 Cent oder 5 Cent – solche Glücksmünzen werden wie selbstverständlich eingesteckt. Aber: Was, wenn nicht nur solche Minimal-Beträge, sondern größere Geldscheine auf der Straße liegen?
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Wer sie einfach einsteckt, macht sich unter Umständen strafbar. Das Problem: Das Deutsche Fundrecht regelt exakt, was mit dem Geld anzustellen ist – und welche Fundsachen behalten werden dürfen oder abgegeben werden müssen. Wer sich an diese Gesetze nicht hält, dem droht Ärger. Beim Geld ist die Regelung ganz einfach: Alles unter zehn Euro darf behalten werden. Denn: Bei so kleinen Beträgen würde sich die Meldung des Fundes gar nicht lohnen.
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Aber: Über 10 Euro wird’s kritisch – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt solche Fälle genau. Hier heißt es in Paragraph 965: „Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.“ Der Wert ist im zweiten Absatz des gleichen Paragraphen festgelegt. Wer etwas findet und den Besitzer nicht kennt, der müsse es „unverzüglich der zuständigen Behörde“ melden. Die entscheidende Ergänzung: „Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.“
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10, 20 oder 50 Euro: Geld auf der Straße gefunden – was tun?
Das bedeutet: Geldbeträge über 10 Euro müssen dem Fundbüro oder der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Und was passiert dann? Wenn sich der Besitzer des Geldes innerhalb von sechs Monaten nicht meldet, bekommt der Finder das Geld, heißt es in einem Bericht von „BW24“. Und: Auch den Finderlohn gibt es. Wenn sich also der Besitzer des Geldes meldet, stehen dem ehrlichen Finder bis zu einem Wert von 500 Euro fünf Prozent der Summe zu – bei höheren Geldsummen sind es drei Prozent.
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Übrigens: Wer einen Geld-Fund unterschlägt und ertappt wird, macht sich damit strafbar. Das Strafmaß wird in solchen Fällen an der Höhe der unterschlagenen Geldsumme festgemacht. Möglich sind Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Also: Wer höhere Geldbeträge findet, sollte sie lieber abgeben, anstatt sie einzustecken – oder gleich die Finger davon lassen.
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