Unfall durch ein Schlagloch: Wer haftet für die Schäden?
Was passiert eigentlich, wenn es wegen eines Schlaglochs zum Unfall kommt? Wer haftet, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde oder gar Menschen verletzt wurden?

Sie sind plötzlich da wie aus dem Nichts und sorgen fast immer für eine Menge Ärger: Schlaglöcher! Jetzt im Frühling kommen sie aufgrund der permanenten Temperaturunterschiede im vergangenen Winter zahlreich auf den Straßen zum Vorschein. Doch was passiert eigentlich, wenn es wegen eines Schlaglochs zum Unfall kommt? Wer haftet, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde oder gar Menschen verletzt wurden? KURIER klärt die wichtigsten Fragen.
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Wie entstehen Schlaglöcher?
Bei altem, sprödem Asphalt oder dürftig geflickter Straße dringt Wasser in die Fahrbahndecke ein. Bei Minusgraden gefriert das Wasser und dehnt sich aus. Dadurch hebt sich der Asphalt. Taut das Eis, entsteht ein Hohlraum unter der Fahrbahn, die nun besonders von schweren Fahrzeugen eingedrückt wird. Der Asphalt zerbröckelt. Weiterer Regen spült die Löcher aus und vergrößert die Krater.
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Warum gibt es gerade im Frühjahr so viele Schlagloch-Probleme?
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Laut ADAC werden Schlaglöcher im Winter bei niedrigen Temperaturen oft mit Kaltasphalt gestopft, der nur als provisorisches Mittel gilt und selten eine ausreichende und somit dauerhafte Bindung zum Untergrund erreicht. Die verarbeitete Masse kann daher bereits im Frühjahr wieder aufbrechen. Um Schlaglöcher langfristig zu entfernen, muss das betroffene Straßenstück ausgefräst und mit heißem Asphalt erneuert werden. Das ist teurer und aufwändiger.
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Wer haftet, wenn es wegen eines Schlaglochs zu einem Schaden kommt?
Städte, Kommunen, das Land oder der Bund haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenstellen bewahren oder zumindest warnen. Dazu zählen auch Schlaglöcher. „Der Träger der sogenannten Straßenbaulast haftet allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel, weil er die Straßen nicht regelmäßig kontrolliert oder ihm bekannte und für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Schlaglöcher nicht behoben hat“, erklärt Bernd Emmrich, Verkehrsreferent des ADAC Südbayern
Sind Schlaglöcher für die Verkehrsteilnehmer selbst jedoch gut erkennbar, kann eine Haftung des Straßenbaulast-Trägers ausscheiden. Je nach Verkehrsaufkommen und Bedeutung kann die Verkehrssicherungspflicht zunächst auch mit einem Warnschild erfüllt sein.
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Wie sollte man nach einem Schlagloch-Schaden reagieren?
Im Schadensfall empfiehlt der ADAC Südbayern, zeitnah Beweismittel zu sichern, natürlich ohne sich oder andere Menschen dabei an der Unfallstelle zu gefährden. „Das Schlagloch, die betroffene Straße und das beschädigte Fahrzeug sollten fotografiert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen notiert werden. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden“, rät Emmrich. Schlaglochschäden am Kfz übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung. Auch wenn das Auto noch fahrtauglich ist, sollte der Fahrer zur Kontrolle in eine Werkstatt fahren.