Ein Polizist bei einer Polizeikontrolle. (Symbolfoto)
Ein Polizist bei einer Polizeikontrolle. (Symbolfoto) dpa/Paul Zinken

Wer darf Verkehrskontrollen durchführen?

Das darf nur die Polizei! „Verkehrskontrollen dienen laut StVO der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers und müssen von Beamten in Uniform durchgeführt werden“, erklärt Felix Müller-Baumgarten, Jurist und Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

Uniform muss nicht sein. Auch in Zivil hat die Polizei das Recht zu einer Kontrolle, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Das kann laut Müller-Baumgarten zum Beispiel eine auffällige Fahrweise sein. Dann handele es sich um eine „verdachtsabhängige Kontrolle“.

Müssen Polizisten immer zu zweit sein bei einer Verkehrskontrolle?

Nein, das ist ein Gerücht. Auch allein darf ein Polizeibeamter eine Kontrolle durchführen.

„Zwar sind Streifenwagen in der Regel mit zwei Polizeibeamten oder mehr besetzt. Diese Zweierbesetzung dient aber vorrangig dem Schutz der Polizeibeamten“, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen.

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Dürfen auch persönliche Gegenstände durchsucht werden?

Nicht ohne guten Grund. „Weder das Handy noch den Inhalt von Taschen, Tüten oder anderen Dingen muss man bei einer Polizeikontrolle vorzeigen beziehungsweise überprüfen lassen“, so Gerrit Reichel vom Automobilclub Verkehr (ACV).

Alles, was über die Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrers hinausgeht, ist erst einmal nicht rechtens.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Es ist „Gefahr in Verzug“ oder es besteht ein „begründeter Verdacht“. „Das wäre aber nur der Fall, wenn beispielsweise der Wagen bei einer Straftat gesehen worden wäre“, sagt Reichel.

Welche Papiere müssen Sie vorzeigen?

Führerschein und Fahrzeugschein. „Kann man diese beiden Dokumente nicht vorlegen, droht jeweils eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro“, erklärt Rechtsanwältin Mielchen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht ausreichend, auch hier drohen zehn Euro Geldbuße.

Den Personalausweis muss man nicht vorzeigen, denn der muss nicht immer mitgeführt werden. 

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Darf die Polizei auch in den Kofferraum schauen?

Nein, der Kofferraum ist tabu! Aber die Polizei nutzt gern einen Trick: „Weil der Kofferraum nicht ohne Verdacht geöffnet werden muss, fragen die Beamten oft nach Warndreieck und Verbandskasten, was meistens im Kofferraum aufbewahrt wird“, sagt Felix Müller-Baumgarten. Bei der Gelegenheit wirft die Polizei dann einen Blick in den Kofferraum.

Was ist besser – viel reden oder nur Fragen beantworten?

Beides kann richtig und falsch sein. „Wichtig bei Verkehrskontrollen ist es, ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten in der Regel auch“, sagt Müller-Baumgarten.

„Witzig gemeinte Sprüche sollte man besser lassen, um Missverständnissen vorzubeugen und die ohnehin schon angespannte Situation einer Kontrolle nicht eskalieren zu lassen.“

Muss ich das eine Glas Bier erwähnen, das ich getrunken habe?

Nein, dazu gibt es keine Verpflichtung. „Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht“, sagt Daniela Mielchen.

Die Rechtsanwältin rät zudem dazu, sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen. „Denn was die Wenigsten wissen: Vor der Polizei muss man generell keine Angaben machen.“

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Dürfen Urinprobe, Drogentest oder Blut-Alkoholtest verlangt werden?

Nein, auf gar keinen Fall. „Solche Tests sind stets freiwillig“, sagt Mielchen. Bei Verkehrskontrollen besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Mitwirkung. Nur wenn besondere Verdachtsgründe für eine Straftat vorlägen, seien Polizisten berechtigt, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen, wenn einer freiwilligen Entnahme zuvor nicht zugestimmt wurde.

Muss ich bei einer Kontrolle aus dem Auto aussteigen?

Erst einmal nicht. „Man ist verpflichtet, auf ein entsprechendes Zeichen anzuhalten und dann den Motor abzustellen und die Scheibe herunterzulassen“, sagt Gerrit Reichel. Aussteigen müsse man erst, wenn man dazu aufgefordert werde.

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Müssen Polizisten sich ausweisen?

Wenn Sie ihn darum bitten, muss sich auch ein Polizist ausweisen. Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE. Die Gesetze unterscheiden sich hier von Bundesland zu Bundesland.

Was passiert, wenn ich die Stopp-Zeichen der Polizei ignoriere?

Das kann teuer werden. Wenn man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert wird, anzuhalten, muss man dieser Anweisung folgen. Ansonsten drohen laut Daniela Mielchen eine Geldbuße von 70 Euro und der Eintrag von einem Punkt ins Fahreignungsregister.

„Dies gilt aber nur für das Anhalten an sich, nicht für die Teilnahme an irgendwelchen Alkoholtests“, betont die Rechtsanwältin.