So kommen Sie zu Ihrem Recht
Die Koffer sind weg: So gehen Sie bei verschollenem Reisegepäck vor!
Wenn der Koffer verloren geht, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. So können Sie Ihr Recht geltend machen.

Sie häufen sich, die Bilder von Flughäfen, an denen zahlreiche Koffer herumstehen, weil sie nicht zum richtigen Zeitpunkt angeliefert wurden. Und auch die Berichte ärgerlicher Urlauber, deren Gepäck auf dem Weg zum oder vom Ferienort irgendwie verloren gegangen sind. Weil viele Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber in den letzten Jahren Personal abgebaut haben, gibt es in diesem Sommer vielerorts ein echtes Gepäck-Chaos. Doch was kann man tun, wenn der Koffer weg ist – und vielleicht sogar nie wieder auftaucht? Eine Anleitung.
Koffer weg? Meldung machen!
Schon am Flughafen können Reisende melden, dass ihr Gepäckstück verloren gegangen ist. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt die formelle Meldung vor Ort am „Lost & Found“-Schalter der Airline oder anderen Anlaufstellen. Denn so erhalten Urlauber eine Kopie der Meldung, die eventuell spätere Streitigkeiten vermeiden kann.
Lesen Sie auch: Solaranlagen für den Balkon: Mit DIESER Technik können auch Mieter die Sonne anzapfen >>
Meistgelesen
Liebe, Geld, Job & Co.
Das große Horoskop für das Sternzeichen Wassermann im Oktober
Rezept des Tages
Geniales Rezept für Kartoffelsuppe: So deftig, fein und lecker
Rezept des Tages
Geniales Rezept für Käse-Lauch-Suppe: So würzig und supercremig
Liebe, Geld, Job & Co.
Das große Horoskop für das Sternzeichen Fische im Oktober
Aber auch der Fluggesellschaft sollten Reisende die Verlustmeldung innerhalb von sieben Tagen melden. So kann man mögliche Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen. Grundsätzlich gilt ein Gepäckstück erst ab einem Zeitraum von drei Wochen als verloren. Dann hat der Reisende Anspruch auf Ersatz.

Hat man Glück und das Gepäck taucht wieder auf, haben Urlauber laut der Verbraucherzentrale Hessen 21 Tage nach dem Tag des Erhalts Zeit, erneut mit der Airline in Kontakt zu treten. Und so eine Erstattung für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, anzumelden. Bei Pauschalreisen muss sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter informiert werden.
Wer im Urlaubsort etwa Zahnbürste, Kleidung oder Schuhe nachkaufen muss, sollte sich aber nicht komplett neu eindecken. Denn Reisende haben laut Verbraucherzentrale eine sogenannte Schadensminderungspflicht, da anfangs noch unklar sein dürfte, ob das Gepäck verspätet ankommt oder ganz verschwunden ist. Das bedeutet: Der Reisende muss die Kosten so gering wie möglich halten.
Lesen Sie auch: Wasser, Sonnencreme und Melonen, so hilft die Berliner Stadtmission Obdachlosen bei Hitze >>
Um sicherzugehen, welche Produkte ersetzt werden, können Urlauber sich bei der Fluggesellschaft erkundigen und einen Vorschuss erfragen. Für die Erstattung sollten sie alle Quittungen aufheben.
Was passiert, wenn der Koffer beschädigt wurde?
Kommt das Gepäck mit einem Schaden beim Reisenden an, gilt ebenfalls die Sieben-Tage-Frist, um dies der Fluggesellschaft zu melden. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, mithilfe von Fotos den Schaden detailliert zu beschreiben.
Grundsätzlich müsse eine Fluggesellschaft für Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen zahlen – die Grenze liegt aber bei etwa 1400 Euro pro Person. Hat der Reisende schlecht gepackt und sind – etwa an zerbrechlichen Gegenständen – dadurch Schäden entstanden, kann es sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.