Ab 1. Februar

Corona-Schock! Millionen digitaler Impfzertifikate laufen jetzt ab – Ihres auch? Was Sie jetzt tun können!

Ob Ihr Zertifikat betroffen ist und was Sie nun tun können, verraten wir hier.

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Ein Mitarbeiter überprüft in einem Restaurant ein Impfzertifikat. Bald werden Millionen Impfzertifikate ungültig.
Ein Mitarbeiter überprüft in einem Restaurant ein Impfzertifikat. Bald werden Millionen Impfzertifikate ungültig.Sebastian Gollnow/dpa

Jetzt aber schnell! Haben Sie schon Ihr Impfzertifikat geprüft? Schon in weniger als einer Woche könnte es ungültig sein. Millionen Deutsche sind betroffen. Ob Ihr Zertifikat betroffen ist und was Sie nun tun können, verraten wir hier.

Warum laufen die Impfzertifikate ab?

Der Grund, warum Millionen Deutsche bald ohne gültiges Impfzertifikat dastehen könnte, liegt in einer jüngsten Vorgabe der Europäischen Union. Ab 1. Februar ist der digitale Impfnachweis nur noch neun Monate gültig. Das heißt: Jeder, dessen Grundimmunisierung vor Mai letzten Jahres abgeschlossen war – wer also bis dahin genesen und geimpft oder doppelt geimpft war – verliert nun seinen Impfstatus. Zumindest dann, wenn man sich nicht zwischenzeitlich hat boostern lassen, also eine Auffrischungsimpfung bekommen hat.

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Wie kann ich feststellen, ob mein Impfzertifikat noch gültig ist?

Sowohl mit der Corona-Warn-App als auch mit der CovPass-App können Nutzer herausfinden, ob ihr Impfzertifikat ab 1. Februar ungültig wird. Für einen Check in letzter muss man unter dem QR-Code auf „Zertifikate anzeigen“ tippen. Dann geht man auf das aktuellste gespeicherte Impfzertifikat. Wer also bereits geboostert wurde, tippt auf das Impfzertifikat Impfung 3 von 3, sonst Impfung 2 von 2. Auf der neuen Seite mit dem Titel „Digitales Covid-Impfzertifikat der EU“ steht als letzter Detailpunkt „Technisches Ablaufdatum / Technical expiry date“. Dort wird die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats angezeigt mit dem Hinweis: „Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig darum, einen neuen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen.“

Ähnlich funktioniert der Check in der Corona-Warn-App. Auch hier findet man bei „Aktuell verwendetes Zertifikat“ den Punkt „Technisches Ablaufdatum“. Es wird das Datum, bis zu dem das aktuelle Impfzertifikat gültig ist, und der Hinweis, sich rechtzeitig um einen neuen Nachweis zu kümmern, angezeigt.

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.
Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.dpa/ Stefan Puchner

Was bedeutet das, wenn mein Impfzertifikat abgelaufen ist?

Bei Reisen ins Ausland greift ab 1. Februar zumindest innerhalb der EU-Länder eine einheitliche Regelung: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder dann statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Wie lange das Zertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist noch nicht geregelt. Darauf weißt der ADAC hin.

Auch innerhalb Deutschlands steht man ohne digitales Impfzertifikat oft doof da. Aufgrund der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen gilt in Deutschland für viele öffentliche Bereiche die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Für viele Kultur- und Freizeitaktivitäten (Kinobesuch, Theater, Gaststätten etc.) sowie den Besuch von überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen benötigt man einen Impf- oder Genesenennachweis, also ein gültiges digitales Impfzertifikat. Oft braucht es auch bei Gültigkeit der Grundimmunisierung (weniger als neun Monate her) einen zusätzlichen Schnelltest oder eine Booster-Impfung (2G-plus).

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Was kann ich tun, wenn mein Impfzertifikat nicht mehr gültig ist?

Wer bereits grundimmunisiert ist, die Impfung(en) aber vor mehr als neun Monaten bekommen hat, sollte sich zeitnah um eine Booster-Impfung bemühen. Fragen Sie bei Ihrem Hausarzt oder machen Sie einen Termin an einem Impf-Standort (für Berlin hier Impftermin buchen). Wichtig zu wissen: Nicht in allen Bundesländern ist die Auffrischungsimpfung bereits ab dem Tag des Stichs gültig, in einigen gilt eine Frist von 14 Tagen.