Wussten Sie das?
Achtung, Hammer-Bußgeld droht! Wildpinkeln kostet HIER bis zu 5000 Euro
Wildpinkeln ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden.

Es ist absolut unappetitlich, hinterlässt einen beißenden Geruch und trotzdem ist es für viele Menschen – meist Männer – ganz selbstverständlich. Sie entleeren ihre Blase, wo und wann immer sie wollen. Dabei ist Wildpinkeln kein Kavaliersdelikt. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Und das kann richtig teuer werden.
Lesen Sie auch: Aktueller Telefon-Betrug: Gehen Sie bei DIESEN Rufnummern nicht ran >>
Wie teuer wird es, wann man beim Wildpinkeln erwischt wird?
Die Höhe der Strafe unterscheidet sich dabei je nach Kommune. In Ausnahmefällen kann öffentliches Urinieren in einigen Städten bis zu 5000 Euro kosten. So kommt man laut Rechtsexperten der Arag in Oberhausen (25 Euro) günstiger als in Karlsruhe (100 Euro) davon. Bis zu 5000 Euro werden beispielsweise in Hannover oder Kaiserslautern fällig. Übrigens: In Berlin ist Wildpinkeln mit 20 Euro Bußgeld neben Rostock (ab 5 Euro) am günstigsten.
Lesen Sie auch: Horoskop für heute: Mittwoch, der 7. Juni 2023 – für alle Sternzeichen >>
Meistgelesen
Rezept des Tages
Geniales Rezept für Kartoffelsuppe: So deftig, fein und lecker
Blick in die Sterne
Horoskop für heute: Freitag, 29. September 2023 – für alle Sternzeichen
Verkehrsvorschau
Achtung, Berlin: Am Freitag sind SECHS S-Bahnen unterbrochen!
Was im TV nicht gezeigt wird
„Hochzeit auf den ersten Blick“: DAS passiert in der Hochzeitsnacht bei Alex und Heiko
Sie war verschwunden
War es Mord? Leiche von vermisster Marie Sophie (14) gefunden
Wovon hängt die Höhe des Bußgeldes für Wildpinkeln ab?
Es kommt auf den Ort des Geschehens an, wie teuer es wird, wenn man erwischt wird. Wer in seiner Not ein Gebüsch im nahe gelegenen Park aufsucht, kommt in der Regel mit einer Verwarnung oder einem geringen Bußgeld – meist im mittleren zweistelligen Bereich – davon, wissen die Rechtsexperten der Arag.
Lesen Sie auch: Drama in der Nacht: Feuerteufel versetzt Lichtenberg in Angst und Schrecken >>
Wer in der Innenstadt gegen eine Häuserwand pinkelt, muss mit einer höheren, meist dreistelligen Strafe rechnen. Wer ein Denkmal oder eine Kirche als öffentliche Toilette benutzt, kann nur noch hoffen, dass der liebe Gott ein Auge zudrückt; die meisten Ordnungshüter kennen in dem Fall kein Pardon mehr.
Lesen Sie auch: Trauermücken in der Wohnung loswerden mit diesen Hausmitteln >>

Ist Wildpinkeln eine Ordnungswidrigkeit?
In der Regel, ja. Wildpinkeln ist nach Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verboten. Wer es nach ein paar Getränken nicht mehr rechtzeitig nach Hause oder zur nächsten öffentlichen Toilette schafft, kann für das unzulässige Verrichten der Notdurft unter Umständen noch mit dem Verständnis seiner Mitmenschen rechnen.
Lesen Sie auch: Irrer Essig-Trick: So werden Sie Fruchtfliegen im Nu los >>
Aber: Oft kommt es im Zuge von ausgelassenen Feiern auch vor, dass sich Menschen völlig ungehemmt ihrer Notdurft entledigen. Scheuen die Wildpinkler dabei die Blicke anderer nicht oder zeigen sogar gänzlich ungeniert ihre naturgegebene Ausstattung, kann es sich um die Erregung öffentlichen Ärgernisses handeln. Sie ist in Deutschland nach Paragraf 183a Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.