Wussten Sie das?

Achtung, Hammer-Bußgeld droht! Wildpinkeln kostet HIER bis zu 5000 Euro

Wildpinkeln ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden.

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Wildpinkeln ist nicht erlaubt und wird mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet.
Wildpinkeln ist nicht erlaubt und wird mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet.imago/Rolf Poss

Es ist absolut unappetitlich, hinterlässt einen beißenden Geruch und trotzdem ist es für viele Menschen – meist Männer – ganz selbstverständlich. Sie entleeren ihre Blase, wo und wann immer sie wollen. Dabei ist Wildpinkeln kein Kavaliersdelikt. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Und das kann richtig teuer werden.

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Wie teuer wird es, wann man beim Wildpinkeln erwischt wird?

Die Höhe der Strafe unterscheidet sich dabei je nach Kommune. In Ausnahmefällen kann öffentliches Urinieren in einigen Städten bis zu 5000 Euro kosten. So kommt man laut Rechtsexperten der Arag in Oberhausen (25 Euro) günstiger als in Karlsruhe (100 Euro) davon. Bis zu 5000 Euro werden beispielsweise in Hannover oder Kaiserslautern fällig. Übrigens: In Berlin ist Wildpinkeln mit 20 Euro Bußgeld neben Rostock (ab 5 Euro) am günstigsten.

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Wovon hängt die Höhe des Bußgeldes für Wildpinkeln ab?

Es kommt auf den Ort des Geschehens an, wie teuer es wird, wenn man erwischt wird. Wer in seiner Not ein Gebüsch im nahe gelegenen Park aufsucht, kommt in der Regel mit einer Verwarnung oder einem geringen Bußgeld – meist im mittleren zweistelligen Bereich – davon, wissen die Rechtsexperten der Arag.

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Wer in der Innenstadt gegen eine Häuserwand pinkelt, muss mit einer höheren, meist dreistelligen Strafe rechnen. Wer ein Denkmal oder eine Kirche als öffentliche Toilette benutzt, kann nur noch hoffen, dass der liebe Gott ein Auge zudrückt; die meisten Ordnungshüter kennen in dem Fall kein Pardon mehr.

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Wildpinkeln ist verboten. Wer’s trotzdem macht, riskiert eine empfindliche Strafe.
Wildpinkeln ist verboten. Wer’s trotzdem macht, riskiert eine empfindliche Strafe.imago/Future Image

Ist Wildpinkeln eine Ordnungswidrigkeit?

In der Regel, ja. Wildpinkeln ist nach Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verboten. Wer es nach ein paar Getränken nicht mehr rechtzeitig nach Hause oder zur nächsten öffentlichen Toilette schafft, kann für das unzulässige Verrichten der Notdurft unter Umständen noch mit dem Verständnis seiner Mitmenschen rechnen.

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Aber: Oft kommt es im Zuge von ausgelassenen Feiern auch vor, dass sich Menschen völlig ungehemmt ihrer Notdurft entledigen. Scheuen die Wildpinkler dabei die Blicke anderer nicht oder zeigen sogar gänzlich ungeniert ihre naturgegebene Ausstattung, kann es sich um die Erregung öffentlichen Ärgernisses handeln. Sie ist in Deutschland nach Paragraf 183a Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.