Achtung, Abzocke droht! Anrufe der Berliner Energiezentrale: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Wenn das Telefon klingelt und sich ein Mitarbeiter der Berliner Energiezentrale meldet, sollten bei Ihnen die Alarmglocken klingeln. KURIER verrät, wie Sie richtig reagieren.

Die Energie-Krise setzt uns allen zu. Jeder schaut mit bangen Blicken auf die kommenden Tariferhöhungen bei Gas und Strom. Von der Sorge um die Nachzahlungen mal ganz zu schweigen. Da kommt es wenig überraschend, dass sich Gauner diese Angst zunutze machen. Die Verbraucherzentrale warnt jetzt vor einer neuen Masche. Es geht um Anrufe der Berliner Energiezentrale. Es geht um Betrug!
Lesen Sie auch: Achtung, Betrug bei Amazon-Paketen! DAS können Sie tun, wenn auch Sie Opfer geworden sind – und so schützen Sie sich >>
Derzeit häufen sich Fälle, in denen Berliner Opfer von unerlaubter Telefonwerbung vermeintlicher Tarifexperten werden. „Viele Verbraucher sind derzeit verunsichert wegen der hohen Energiepreise und deshalb haben solche Betrüger gerade besonders leichtes Spiel“, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Lesen Sie auch: 300 Euro vom Staat? So läuft der dreiste Betrug mit der Energiepauschale aus dem Entlastungspaket >>
Worum geht es beim Betrug rund um die Berliner Energiezentrale?
Der Anrufer meldet sich unter dem Namen der Berliner Energiezentrale und gibt vor, über die steigenden Kosten für Strom und Gas aufzuklären. Schließlich empfiehlt er den Anbieterwechsel und macht auch konkrete Vorschläge.
Das Problem: Voreilige und unüberlegte Vertragsabschlüsse können böse Überraschungen nach sich ziehen, wie beispielsweise eine Vertragsbindung mit einem unseriösen Anbieter.
Lesen Sie auch: „Bereits liiert“? „Hochzeit auf den ersten Blick“-Braut Jaqueline schockt mit brisantem Detail >>
Warum handelt es sich bei Anrufen der Berliner Energiezentrale um Betrug?
Die Anrufer halten sich schlicht nicht an die Regeln. Abzocke am Telefon droht. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass Unternehmen grundsätzlich die vorherige Einwilligung der Kunden benötigen, bevor sie diese zu Werbezwecken anrufen dürfen. Ohne diese Einwilligung sind die Anrufe rechtswidrig.
Lesen Sie auch: Herzinfarkt! Rapper Coolio (59) ist tot – aber DIESER Hit bleibt für die Ewigkeit >>

Was kann ich tun, wenn ich beim Anruf der Berliner Energiezentrale einen Vertrag abgeschlossen habe?
Die wichtigste Botschaft: Ruhe bewahren! Werden in Folge der Werbeanrufe Verträge abgeschlossen, sind sie nicht wirksam. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf nämlich der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten.
Lesen Sie auch: Dreister Betrug! Mit dieser Dreiecks-Masche zocken Gauner Sie auf Ebay Kleinanzeigen ab – es kann jeden treffen >>
„Wer nach einem solchen Telefonat plötzlich ein Begrüßungsschreiben eines neuen Strom- oder Gasanbieters erhält, obwohl die Textform nicht eingehalten wurde, sollte dennoch dem Vertragsschluss widersprechen und rein vorsorglich den Widerruf erklären“, rät Dündar.
Lesen Sie auch: Abzocke im Supermarkt? Verbraucherschützer warnen vor DIESER Masche an der Kasse >>
Hat man nach einer telefonischen Vertragsanbahnung einen Energieliefervertrag wirksam abgeschlossen – beispielsweise per SMS-Bestätigung, sollte man gegebenenfalls vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, wenn man bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über das Recht zum Widerruf ordnungsgemäß (formal richtig) belehrt wurde. Eine verspätete Belehrung (nach Vertragsschluss) lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht erst in zwölf Monaten und 14 Tagen.
Lesen Sie auch: Horoskop für heute: Donnerstag, den 29. September 2022! So wird Ihr Tag – laut Ihrem Sternzeichen >>
Worauf sollte man bei Anrufen prinzipiell achten?
Kennt man den Anrufer nicht, ist die Gefahr, dass es sich um Betrug handelt, immer groß. Die Verbraucherzentrale warnt: grundsätzlich keine persönlichen Daten am Telefon herausgeben! Wer dennoch Opfer einer Betrugsmasche geworden ist, sollte Anzeige erstatten und sich beraten lassen.