300 Euro für Rentner, Strompreisbremse und Co.: Wann kommen die Entlastungen wirklich bei uns an?
Ab Dezember gibt es weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Wann was ausgezahlt wird? Ein Überblick!

Die Lebenshaltungskosten sind auf einem Rekordhoch! Die wenigsten Menschen können es sich leisten, unbeschwert so einzukaufen und zu leben wie vor einem Jahr. Im Supermarkt explodieren die Preise genauso wie an der Tankstelle. Auch Strom und Gas sind beinah unbezahlbar geworden. Nun greift die Bundesregierung ein. Ab Dezember gibt es weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Wann was ausgezahlt wird? Ein Überblick!
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Entlassungen im Dezember: Wärme-Hilfe und 300 Euro für Rentner und Azubis
Dezember-Hilfe: Als erste profitieren Menschen, die einen Direktvertrag bei den Versorgern von Gas oder Fernwärme haben. Also zum Beispiel Hausbesitzer. Sie bekommen mit der sogenannten Dezember-Hilfe einen Monatsabschlag erstattet.
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„Der Bund übernimmt die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren.“ Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag stellen.“
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Mieter bekommen den Zuschuss erst auf ihrer Kostenabrechnung für 2022 gutgeschrieben.
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Energiepauschale: Auch Rentner und Azubis bekommen ein Teil der Entlastung im Dezember. Sie bekommen dann die Energiepauschale. Zum 1. Dezember soll eine einmalige Auszahlung von 300 Euro an Rentner erfolgen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, Anträge sind nicht nötig.
Studierende und Auszubildende bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden, die im September mit dem Gehalt ausgezahlt werden sollte.
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Entlastungen ab Januar: Mehr Kindergeld und Steuererleichterungen
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien werden ab Januar entlastet. Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Kind. Das sind für das erste und zweite Kind je 31 Euro mehr als bisher, für das dritte immerhin noch 25 Euro mehr. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf dann 8952 Euro.
Steuererleichterungen: Ebenfalls ab Januar wird es Steuererleichterungen geben. Um der kalten Progression, bei der Menschen durch Lohnerhöhungen, die höchstens die Inflation ausgleichen, in einen höheren Steuertarif rutschen, entgegen zu wirken, wird der Steuertarif so geändert, dass höhere Steuersätze auch erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Außerdem steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro.
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Entlastungen ab März: Gas- und Strompreisbremse
Strompreisbremse: Auch in Sachen Stromrechnungen gibt es gute Nachrichten: die Strompreisbremse. Der Strompreis für private Verbraucher wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt ab 1. Januar für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die Monate Januar und Februar soll die Erstattung rückwirkend am 1. März.
Gaspreisbremse: Ähnlich verhält es sich bei der Gaspreisbremse. Der Gaspreis (liegt aktuell bei durchschnittlich 18 Cent) soll von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird ebenfalls die rückwirkende Geltung. 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs sollen so gedeckelt werden.
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Entlastungen ab April: Günstiges ÖPNV-Ticket für 49 Euro
49-Euro-Ticket: Der Fahrgastverband Pro Bahn rechnet erst im April nächsten Jahres mit der Einführung des 49-Euro-Tickets in Deutschland. Viele Fragen rund um das Deutschlandticket seien ungeklärt. Die Verkehrsminister der Länder kommen in der nächsten Woche zu einer Sondersitzung zusammen, bei der es dem Bericht zufolge auch um die Umsetzung des 49-Euro-Tickets gehen soll.
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Das neue Nahverkehrsticket, mit dem Fahrten im ganzen Land möglich sind, gilt als Nachfolgemodell des im Sommer für drei Monate eingeführten Neun-Euro-Tickets. Der genaue Zeitpunkt der Einführung steht noch nicht fest.