1. FC Union mit Fans und Maskenpflicht
Die Partie am Sonnabend wird kein Geisterspiel. Bis zu 5000 Personen dürfen in die Alte Försterei, wenn die Eisernen gegen die Breisgauer spielen. Senatorin Dilek Kalayci rät dennoch vom Besuch ab.

Man hatte schon ein Geisterspiel befürchtet. Aber die Partie am Sonnabend zwischen dem 1. FC Union und dem SC Freiburg darf wie geplant über die Bühne gehen. Freiluftveranstaltungen sind in der Hauptstadt weiterhin mit 5000 Personen zugelassen. Also wird es auch bei der Partie gegen die Breisgauer Unterstützung von den Rängen geben.
Allerdings in völlig ungewohnter Form. Gemäß dem aktualisierten Hygienekonzept, das der 1. FC Union Berlin dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick vorgelegt hat, gilt eine allgemeine Maskenpflicht im Stadion An der Alten Försterei. Bislang konnten Zuschauer auf ihren Sitz- oder Stehplätzen die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen, nun besteht auch dort die Pflicht zum Tragen der Schutzmaske. Zudem wird ausdrücklich seitens des Vereins darauf hingewiesen, dass gemäß der Berliner Infektionsschutzverordnung Fangesänge und Sprechchöre zu unterlassen sind. Bleibt ja nicht viel mehr als Klatschen. Nicht schön. Aber geht wohl nicht anders.
Dass dies manchen Zeitgenossen immer noch nicht langt, wurde im Laufe des Tages klar. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) rief dazu auf, besser nicht zu kommen. „Ich verstehe die Leidenschaft zum Fußball“, sagte Kalayci, „aber ich bleibe dabei: Meiden Sie soziale Kontakte. Wenn es geht, bleiben Sie zuhaus.“
Eine Zulassung von Fans habe das Gesundheitsamt ansonsten aber sicher nach den notwendigen Regularien geprüft, meinte Kalayci außerdem. Aha, habe geprüft. Wissen tut sie es offenbar nicht. Aber dazu eine Meinung haben. Das hat man gerne. Bei aller berechtigten Sorgen, verstehen tut sie Fußballfans nicht wirklich.
Deshalb hier für die Frau Senatorin zur Weiterbildung die Stellungnahme des Bezirksamt Treptow-Köpenick. Das hatte im Laufe des Tages mitgeteilt, dass das „vorliegende überarbeitete Hygienekonzept vom 1. FC Union“ den „Maßgaben der aktuellen Infektionsschutzverordnung“ entspreche. Und weiter hieß es in dem Schreiben: „Bisher gibt es keinen Nachweis für ein Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit einer geregelten Veranstaltung mit eingegrenzter Personenzahl (...) und unter Einhaltung der bekannten Hygienerichtlinien.“