Der in Frischhaltefolie gewickelte Alligator liegt in einem Koffer am Flughafen München.
Der in Frischhaltefolie gewickelte Alligator liegt in einem Koffer am Flughafen München. dpa/Hauptzollamt München

Was für eine Tierquälerei! Ein Geschäftsreisender ist mit einem lebenden Alligator am Münchner Flughafen erwischt worden. Das ein Meter lange Tier war in Frischhaltefolie gewickelt und in sehr schlechtem Gesundheitszustand. Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle entdeckten das Tier beim Röntgen des Gepäcks.

Der 42-Jährige wollte den lebenden Albino-Alligator am 25. September durch die Kontrollen des Airports schmuggeln. Wie das Münchner Hauptzollamt berichtete, hatten Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle den Alligator beim Röntgen von Koffern entdeckt. „Diese informierten umgehend die Zollbeamten, die beim Öffnen des Reisekoffers einen lebenden weißen Alligator aufgefunden haben, der in Frischhaltefolie eingewickelt war“, erklärte Zollsprecher Thomas Meister am Donnerstag.

In eine Auffangstation für Reptilien gebracht

Das etwa ein Meter lange Krokodil sei zunächst in einem schlechten Gesundheitszustand gewesen. Gemeinsam mit einem Tierarzt hätten die Zöllner das Tier befreit und die Erstversorgung des Alligators übernommen. In einer Auffangstation für Reptilien sei es dann weiter aufgepäppelt worden. „Jetzt geht es dem Tier wieder gut“, sagte Meister.

Der Zoll hat die Entdeckung vom September erst jetzt veröffentlicht, um die zwischenzeitlichen Ermittlungen zu den Hintergründen des Schmuggels nicht zu gefährden. Ein 42 Jahre alter Geschäftsmann soll das Tier in seinem Gepäck mitgenommen haben.

In Asien werden für solche Albino-Alligatoren bis zu 75.000 Euro gezahlt

Die Ermittler verlangten eine hohe fünfstellige Sicherheitszahlung von ihm und beschlagnahmten das Handy des Mannes. Danach durfte er nach Singapur weiterreisen. Der Mann hatte in München einen Zwischenstopp gemacht.

In Asien werden nach Angaben des Zolls bis zu 75.000 Euro für solche Albino-Alligatoren gezahlt. Gegen den 42-Jährigen läuft ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutz- und Tierschutzgesetz.