Die Apps von Facebook, Instagram und WhatsApp auf einem Smartphone.
Die Apps von Facebook, Instagram und WhatsApp auf einem Smartphone. Imago/MiS

Die EU geht gegen Hassrede, Terrorpropaganda und gefälschte Produkte im Internet vor. Für 19 Internet-Giganten sollen bald besonders strenge Regeln gelten.

Für die größten Internetfirmen wie Twitter, Facebook, Tiktok und mehrere Google-Dienste gelten in der EU künftig besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte. 19 Dienste hat die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel als „sehr große Online-Plattformen“ und „sehr große Online-Suchmaschinen“ eingestuft.

Für sie gilt das neue Gesetz über digitale Dienste. Zu den betroffenen Internetfirmen gehören auch Zalando, Wikipedia, Booking.com, Amazons Marketplace und der Appstore von Apple.

Zu den großen Diensten gehören auch Alibaba AliExpress, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, YouTube sowie die Suchmaschinen von Google und Bing.

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Illegale Inhalte sollen in Zukunft schneller verschwinden

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die großen Plattformen im Netz in Zukunft illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bisher. Für Nutzer soll es einfacher werden, diese Inhalte zu melden.

Grundsätzlich müssen große Dienste dabei mehr Regeln befolgen als kleine. Denn für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Laut der Sicht der EU geht von ihnen „ein besonders großes Risiko für die Gesellschaft“ aus.

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Personalisierte Werbung für Minderjährige ist komplett verboten

Die 19 Dienste haben vier Monate Zeit, die verschärften Pflichten der EU zu erfüllen. Dazu gehört auch, Werbung auf der Grundlage sensibler Daten wie politischer Einstellungen oder der sexuellen Orientierung anzuzeigen. Personalisierte Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist komplett verboten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen drastische Strafen: Sie können bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die neuen EU-Regeln treten erst ab dem 17. Februar 2024 in Kraft.