Ob Spam-Mail oder Inbox-Werbung: Wer dem Erhalt der Werbebotschaften nicht ausdrücklich zugestimmt hat, darf auf keinem der beide Wege kontaktiert werden.
Ob Spam-Mail oder Inbox-Werbung: Wer dem Erhalt der Werbebotschaften nicht ausdrücklich zugestimmt hat, darf auf keinem der beide Wege kontaktiert werden. dpa/Andrea Warnecke

Inbox-Werbung im E-Mail-Postfach ist nicht nur nervig, sondern jetzt auch unzulässig, wenn Nutzer nicht zugestimmt haben. Mit verschiedenen Möglichkeiten kann man sich schützen.

Unerbetene Werbenachrichten, die als E-Mails getarnt im Postfach landen, können gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-102/20). Wer sich vor der sogenannten Inbox-Werbung schützen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.

1. Keine werbefinanzierten Dienste verwenden

Kostenlose E-Mail-Provider finanzierten sich meist über Werbung, sagt Carl Christoph Möller von der Verbraucherzentrale NRW. Kostenpflichtige Angebote kämen üblicherweise ohne, oder zumindest mit weniger Werbung aus. Wer die Werbung satt hat, könnte sich daher für einen kostenpflichtigen Provider entscheiden.

2. Vorsicht bei der Einwilligung

Nutzerinnen und Nutzer, die ihren Providern bestimmte Rechte zur Datenverarbeitung eingeräumt haben, dürfen Inbox-Werbung erhalten, hat der EuGH klargestellt. Darum rät Möller, insbesondere bei der Registrierung eines E-Mail-Kontos darauf zu achten, bei welchen Bestimmungen man einwilligt.

3. Nachträglicher Widerspruch

Verbraucherinnen und Verbraucher können der Anzeige von Inbox-Werbung nachträglich widersprechen. Die Verbraucherzentralen stellen Betroffenen dafür im Netz einen Musterbrief zur Verfügung. Der Widerspruch muss dem Unternehmen, das die Inbox-Werbung versendet, ausgefüllt zugesandt werden. Wer von verschiedenen Unternehmen Werbung erhalte, müsse den Widerruf an jedes einzelne Unternehmen senden, sagt Möller.

4. Einblendung von Werbung technisch verhindern

Mithilfe sogenannter Ad-Blocker und ähnlichen Werkzeugen kann man versuchen, die Anzeige der Werbung einzuschränken. Einziges Problem: Je nach verwendeter Software könnte auch der Funktionsumfang mancher Webseiten oder Dienste eingeschränkt sein, sagt Verbraucherschützer Möller